
Dienstleistungen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Adelmannsfelden ist das Landratsamt Ostalbkreis, Kreisbaumeisterstelle Ellwangen.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Ostalbkreis
Kreisbaumeisterstelle
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen (Jagst)
Fon: 07961/567-0


















