
Dienstleistungen
Abwassergebühren
Wenn ein Grundstück erstmals an die Trinkwasserversorgung oder die Anlagen zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtungen zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regeln die vom Gemeinderat erlassene Wasserversorgungs- und Abwassersatzung. Über Vorschriften zur Berechnung dieser Beiträge stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Gebühren:
Die Beitragssätze je m² Nutzungsfläche betragen für den
- Anschluss an das Kanalnetz 2,35 EUR
- Anschluss an das Klärwerk 1,40 EUR
- Anschluss an die Trinkwasserversorgung 1,80 EUR zzgl. 16 % MwSt.
Ansprechpartner / Amt:
Hubert Kelm - Gemeindeverwaltung


















