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Dienstleistungen
Waffenangelegenheiten
Der Besitz von Waffen und Munition ist im Allgemeinen erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.
Antragstellung:
Die Anträge sind direkt bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Zur Weiterleitung können Sie die Anträge aber auch auf der Verwaltung
abgeben.
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Hauptamt


















