
Dienstleistungen
Angrenzer (bei Bauvorhaben)
Wenn auf einem Grundstück, das unmittelbar an ein in Ihrem Eigentum stehendes
Grundstück angrenzt, ein Bauvorhaben durchgeführt werden soll, das
nicht verfahrensfrei ist, werden Sie vom der Verwaltung hierüber benachrichtigt.
Sie haben während zwei Wochen nach Erhalt der Angrenzerbenachrichtigung
die Möglichkeit, auf der Verwaltung die eingereichten Planunterlagen einzusehen.
Falls Sie keine Einwendungen gegen das Vorhaben geltend machen wollen, ist nur
Ihre Unterschrift auf der Zustimmungserklärung notwendig.
Sollten Sie jedoch Einwendungen gegen ein Bauvorhaben geltend machen wollen, können Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung beim der Verwaltung erledigen. Die Einwendungen werden dann an die zuständige Baurechtsbehörde, dem Landratsamt Ostalbkreis, Kreisbaumeisterstelle in Ellwangen weitergeleitet.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Ansprechpartner / Amt:
Hubert Kelm - Gemeindeverwaltung


















