
Dienstleistungen
Ausländerangelegenheiten
Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich der Geschäftsbereich für Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt Ostalbkreis zuständig. Häufig können Sie sich den Weg dorthin jedoch ersparen, da Anträge beim der Verwaltung eingereicht werden können und dann von dort an das Amt für Sicherheit und Ordnung weitergeleitet werden. Dies ist häufig auch der schnellste Weg zur Erledigung der Angelegenheit, da vielfach Bestätigungen der Meldebehörde erforderlich sind.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl.
zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw.
beim Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Ostalbkreis
(Fon: 07361/503-511).
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Hauptamt


















