
Dienstleistungen
Elterngeld
Der Bundestag hat das neue Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit beschlossen, das für Geburten/Adoptionen ab 01.01.2007 gilt
Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag entgegen und berät Sie. Darüber hinaus kann in Baden-Württemberg im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld ein Landeserziehungsgeld beantragt werden. Dabei werden die Familienverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung und die Einkommensgrenzen bei der Höhe der Leistung berücksichtigt. Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für 6 Monate vor Antragstellung gewährt werden. Reichen Sie daher Ihren Antrag rechtzeitig ein. Über den Antrag entscheidet die L-Bank in Karlsruhe. Sie können den Antrag direkt dort stellen oder zur Weiterleitung im Rathaus Adelmannsfelden abgeben.
Antragstellung:
Mündlich, persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Sozialamt
Anne Feil - Sozialamt


















