
Dienstleistungen
Gaststättenerlaubnis
Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilt Ihnen das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung. Die Antragstellung ist bei der Verwaltung möglich.
Gebühren:
Das Landratsamt Ostalbkreis erhebt Gebühren für die Ausstellung einer
Gaststättenerlaubnis. Die Höhe der Gebühren richtet sich u. a.
nach der Größe des Gaststättenbetriebes. Wird die Erlaubnis
von der Verwaltung ausgehändigt, ist die Gebühr an die Verwaltung
zu entrichten und wird an das Landratsamt weitergeleitet.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen
Ansprechpartner / Amt:
Anne Feil - Einwohnermeldeamt


















