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Dienstleistungen
Jagdschein
Für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen ist das Landratsamt Ostalbkreis , Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung zuständig. Anträge zur Weiterleitung an das Landratsamt können bei der Verwaltung eingereicht werden. Fragen zu allgemeinen Jagdangelegenheiten beantwortet die Verwaltung jederzeit gerne.
Gebühren:
Die Gebühr wird vom Landratsamt festgesetzt.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
- Nachweis über die Ablegung der Jägerprüfung
- Passbild
- Deckungsnachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Einwohnermeldeamt


















