
Dienstleistungen
Kenntnisgabeverfahren
Beim Kenntnisgabeverfahren handelt es sich um ein Baugenehmigungsverfahren,
das die Genehmigung und damit die Bauverwirklichung vereinfacht und zeitlich
beschleunigt.
Voraussetzung ist, dass für den Bereich in dem das Bauvorhaben liegt ein
qualifizierter Bebauungsplan besteht.
Die Unterlagen sind bei der Verwaltung einzureichen. Dieses prüft innerhalb
von drei Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen, ob diese vollständig
sind und teilt dies dem Antragsteller mit. Die Verwaltung benachrichtigt die
Eigentümer der unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke
über das geplante Bauvorhaben.
Gebühren:
Entsprechende Landesgebührengesetz/Gebührenverzeichnis
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
- Vordruck Kenntnisgabeverfahren
- Bautechnische Bestätigung
- Bestätigung des Planverfassers u. Lageplanfertigers
- Bestätigung des Bauherrn zur Übernahme der Bauherrenschaft und zur Bauleiterbestellung
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Darstellung der Gewässerentwässerung
Ansprechpartner / Amt:
Hubert Kelm - Gemeindeverwaltung


















