
Dienstleistungen
Kinderreisepass
Auf Antrag erhalten sie einen fälschungssicheren und maschinenlesbaren Kinderreisepass. 1 Lichtbild nach den neuen Lichtbildanforderungen, Größe und Augenfarbe ist am dem 1. Lebenstag erforderlich. Der Kinderreisepass wird bis zum 10. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 10. Lebensjahr bis zum 16. Lebensjahr kann der Kinderreisepass verlängert werden.
Gebühren:
13,00 EUR; die Verlängerung 6,00 EUR
Antragstellung:
Persönlich durch den / die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten.
Ab 10 Jahre mit Unterschrift des Kindes.
Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis der Staatsangehörigkeit oder bisheriger Ausweis
- 1 Lichtbild (nach den neuen Lichtbildanforderungen)
- Größe und Augenfarbe des Kindes
- Unterschrift beider Erziehungsberechtigten (evtl. Nachweis über Sorgerecht)
- Ab 10 Jahre Unterschrift des Kindes
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Einwohnermeldeamt
Anne Feil - Einwohnermeldeamt


















