
Dienstleistungen
Landesfamilienpass
Der berechtigte Personenkreis kann mit dem Landesfamilienpass und dem dazu gehörigen Gutscheinheft kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die Staatlichen Schlössern, Gärten und Museen wie z.B. das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg (ermäßigter Eintritt), Staatsgalerie Stuttgart, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim oder das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, Museum für Naturkunde Stuttgart, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart sowie den Landeszoo Wilhelma in Stuttgart (ermäßigter Eintritt) besuchen. Die einzelnen Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt. Den Landesfamilienpass erhalten.
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Einwohnermeldeamt
Anne Feil - Einwohnermeldeamt


















