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Dienstleistungen
Lebensbescheinigungen
Um für ein leibliches Kind, das nicht in der Gemeinde wohnhaft ist, die
Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen,
benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten,
fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Einwohnermeldeamt
Anne Feil - Einwohnermeldeamt


















