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Lebenspartnerschaft
Das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001 ist am 1. August in Kraft getreten.
Nach diesem Gesetz können zwei Personen gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft begründen, wenn sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.
In Baden-Württemberg sind für die Eintragung der Lebenspartnerschaft in den Landkreisen die Landratsämter zuständig. Somit ist für den Ostalbkreis das Landratsamt Ostalbkreis in Aalen zuständig.
Wer eine Lebenspartnerschaft eingehen möchte, sollte sich vorab zusammen mit seinem Partner/seiner Partnerin in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Voraussetzungen informieren. Zu diesem Gespräch sollten Sie die Ausweispapiere mitbringen. Sie werden in diesem Beratungsgespräch ausführlich darüber informiert, welche weiteren Unterlagen auf Grund Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind.
Mindestgebühren:
75,00 EUR
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt
Ostalbkreis
Sicherheit und Ordnung
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Fon: 07361/503-511
FAx: 07361/503-477


















