
Dienstleistungen
Personalausweis
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Neuausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben, daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Zur Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen; der Vertreter muss sich ausweisen können und im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.
Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen unter 26 Jahren für 5 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt 3 Monate.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 3 bis 4 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 3 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Gebühren:
- 8,00 EUR für erstmalige Ausstellung an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
- Gebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung für 16 bis 21jährige Antragsteller
- 8,00 EUR für einen vorläufigen Personalausweis
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
- Aktuelles Lichtbild (45 mm x 35 mm im Hochformat mit hellem Hintergrund)
- Nachweis über Ihre Identität (z. B. alter Ausweis, Geburtsurkunde)
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Einwohnermeldeamt
Anne Feil - Einwohnermeldeamt


















