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Dienstleistungen
Schankerlaubnis
Wenn aufgrund eines besonderen Anlasses, z. B. bei einer Vereinsfeier, dem Tag der offenen Tür einer Firma usw., zum Verzehr an Ort und Stelle Speisen oder Getränke abgegeben werden, muss der Veranstalter eine Schankerlaubnis für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb (Gestattung) einholen.
Gebühren:
Für die Erteilung einer Gestattung wird eine Gebühr von 15,00 EUR
pro Tag erhoben.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Anne Feil - Hauptamt


















