5 Startseite |
Verwaltung | Dienstleistungen | Sperrzeitverkürzung

Dienstleistungen
Sperrzeitverkürzung
Nach den Bestimmungen der Gaststättenverordnung gelten in Adelmannsfelden folgende Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten
- die Sperrzeit beginnt um 2.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr
- in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 3.00 Uhr
- in der Nacht zum 1. Januar gibt es keine Sperrzeit
- in den Nächten zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit um 3.00 Uhr
- für Spielhallen beginnt die Sperrzeit an allen Tagen um 0.00 Uhr
Gebühren:
Für die Erteilung einer Sperrzeitverkürzung wird eine Verwaltungsgebühr
erhoben. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Dauer der ausgesprochenen
Sperrzeitverkürzung.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Anne Feil - Hauptamt


















