
Dienstleistungen
Sterbefall & Bestattung
Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.
Gebühren:
7,00 EUR Sterbeurkunde
Antragstellung:
Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Monika Smarz - Standesamt
Friedhofsverwaltung:
Evangelisches Pfarramt Adelmannsfelden
Katholisches Pfarramt Abtsgmünd


















