
Das Rathaus informiert
Pass-/Ausweisgesetz
Artikel vom 24.07.2009
Gebühren:
| Personalausweis |
8,00 € |
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unter 24 J. gültig 6 Jahre; über 24 J. gültig 10 Jahre |
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Ausstellung des 1. Personalausweises ist gebührenfrei !! |
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Vorläufiger Personalausweis (3 Monate) |
8,00€ |
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Reisepass über 24 J. (10 Jahre) |
59,00 € |
| unter 24 Jahren (6 Jahre) |
37,50 € |
| Vorläufiger Reisepass (1 Jahr) |
26,00 € |
| 48-Seiten-Pass |
81,00 € |
| unter 24 Jahren |
59,50 € |
| Expresspass (innerh. 3 Werktagen) |
91,00 € |
| unter 24 Jahren |
69,50 € |
| 48-Seiten-Expresspass |
113,00 € |
| unter 24 Jahren |
91,50 € |
| Kinderreisepass (6 Jahre) |
13,00 € |
| Verlängerung längstens nur bis 12. Lj. |
6,00 € |
Hinweise zum RP:
- Im Reisepass ist kein Kindereintrag zulässig !
- Im Reisepass wird kein Ordens- und Künstlername eingetragen !
- Im Reisepass werden Fingerabdrücke erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen !
Kinder unter 16 Jahren:
· Für Kinder (unter 16 Jahren) können auf Antrag der Eltern schon ab dem 1. Lebenstag Personalausweise, Kinderreisepasse oder Reisepässe ausgestellt werden !
· Ab dem 16. Lj. besteht nach wie vor Personalausweispflicht !!
· Eigenhändige Unterschrift (Dokument) des Kindes ist ab dem 10. Lj. Pflicht !


















