Gemeindeverwaltung Adelmannsfelden
Hauptstraße 71
73486 Adelmannsfelden
Fon: 07963 9000-0
Fax: 07963 9000-30
E-Mail schreiben
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
13:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Dies gilt, wenn Sie eines der folgenden Gewerbe ausüben möchten:
Im Gewerbezentralregister erfasst werden nur:
Es enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland.Suchen Sie allgemeine Informationen zu Gewerbetreibenden einer bestimmten Gemeinde oder Stadt, beantragen Sie einen Auszug ausdemGewerberegister.Er enthältDaten
wenn Sie Ihren Antrag mündlichoder schriftlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hatoderhabenwird
wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen:das Bundesamt für Justiz
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie entweder persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, muss Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls Antragsformulare zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind.
DieGemeindeleitetIhrenAntragandas Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Diese Behörde führt das Gewerbezentralregister und erstellt den Auszug.
ImInternetportal des Bundesamtes für Justiz können Sie die Auskunft elektronisch beantragen,unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.
Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigtenvertreten lassen. Handeln Sie selbstalsgesetzlicher Vertreter, müssen Sie IhreVertretungsmacht nachweisen.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Bundesamt für Justiz. Benötigen Sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift dieser Behörde mit. Das Bundesamt für Justiz sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
EUR 13,00
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, benötigen Sie
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Gemeinde Adelmannsfelden
Hauptstr.
71
73486
Adelmannsfelden
Telefon: 07963/9000-0
Fax: 07963/9000-30
gemeinde(@)adelmannsfelden.de
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.04.2016 freigegeben.
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