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Gemeinde Adelmannsfelden (Druckversion)

Gemeinderat Aktuell

Aus der Arbeit des Gemeinderats

In der öffentlichen Sitzung am 17. April 2024 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Themen befasst.
 
Fahrzeuge und Geräte des Bauhofs; Erwerb eines Traktors; Beratung und Beschlussfassung
 
In der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2023 wurde über die Prioritätenliste für Neuanschaffung und Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofs beraten. Die Gemeinde Adelmannsfelden beabsichtigt gemäß dieser Liste im Kalenderjahr 2024 als Ergänzung des Fuhrparks die Neuanschaffung eines Traktors mit Frontlader und Arbeitskorb mit einer Hubhöhe von fünf bis sieben Meter.
 
Bauhofsleiter Trinkert hatte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Bauhofs die Mindestanforderungen an einen zu erwerbenden Traktor zusammengestellt und in der Sitzung des Gemeinderates am 21. Februar 2024 wurde die auszuschreibende Ausstattung beraten und beschlossen. Es wurde ein Anforderungsprofil erstellt und vier Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
 
Es lagen Angebote von drei Unternehmen vor. Bei allen Angeboten wurden die geforderten Ausstattungen angeboten. Die Ausstattung ist bei allen Fahrzeugen vergleichbar. Des Weiteren wurde von allen Bietern mitgeteilt, dass die Gebraucht-Fahrzeuge nicht für die Gemeinde Adelmannsfelden zurückgehalten werden, sollten sich private oder gewerbliche Kaufinteressenten bis zum Gemeinderatsbeschluss melden. Ein eingereichtes Angebot für ein Gebraucht-Fahrzeug wurde am 27. März 2024 und ein weiteres Angebot am 17. April 2024 zurückgezogen, da die Fahrzeuge zwischenzeitlich verkauft wurden. Diese sind in der Bewertungsmatrix nicht berücksichtigt. Ein Bieter hat als Bindungsfrist der Angebote den 31. März 2024 angegeben – auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass eine längere Bindungsfrist nicht gegeben werden könne. Die EG-Baumusterprüfung für die Arbeitsbühne waren in keinem Angebot enthalten. Für die EG-Baumusterprüfung sind noch ca. weitere ca. 2.500 € zu zahlen.
 
Mit Ausnahme der beiden Angebote mit dem Typ Claas Arion 420 sind alle Angebote vergleichbar. Beim Typ Claas Arion 420 handelt es sich um eine höhere Fahrzeugklasse/-größe. Zudem ist nur beim Typ Claas Arion 420 ein Panorama-Dach vorhanden. Dieses dient dazu, dass der Fahrzeugführer direkten Sichtkontakt zum Kollegen im Arbeitskorb hat. Ein nicht unwesentlicher Aspekt hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
 
In der Vorberatung im Technischen Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass Felgengewichte zur Erhöhung der Arbeitssicherheit insbesondere im Wald und auf unebenem Grund zusätzlich angefragt werden sollten. Aus vergaberechtlichen Gründen können diese in den vorliegenden Angeboten nicht berücksichtigt werden. Eine Markterkundung hinsichtlich der Kostenhöhe für Felgengewichte bzw. eine Anhängelast hat ergeben, dass dies im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegt. Aufgrund des Sicherheitsaspektes während der Arbeit in unebenem Gelände wird dies separat und unabhängig von dieser Vergabe beauftragt.
Nach kurzer Beratung im Gremium beschloss der Gemeinderat einstimmig den Kauf eines Gebrauchtfahrzeug -Traktors vom Typ Claas Arion 420 Stage V CIS von der Firma Haas aus Abtsgmünd-Pommertsweiler zum Angebotspreis in Höhe von 116.892,90 € (brutto). Die Verwaltung wurde mit der Abwicklung des Fahrzeugkaufs beauftragt.
 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2021
 
Nachdem im Juli 2023 der erste Jahresabschluss nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) für das Jahr 2020 beschlossen wurde, liegt nun der zweite doppische Jahresabschluss vor. Durch die zunächst notwendige Erstellung einer Eröffnungsbilanz und der damit verbundenen Vermögenserfassung und -bewertung war eine frühere Vorlage der Jahresabschlüsse nicht möglich. Um den Gemeinderat trotzdem über den wesentlichen Verlauf des Haushaltsjahres 2021 zu informieren, wurden dem Gremium am 25. Juli 2023 zunächst vorläufige Informationen zum Jahresabschluss 2021 mitgeteilt.
 
Bürgermeister Hoke informierte den Gemeinderat, dass in der Ergebnisrechnung 2021 ein positives ordentliches Ergebnis von 722.912,15 € erreicht werden konnte. In der Finanzrechnung 2021 ergab sich eine Verringerung des Finanzierungsmittelbestandes von 719.899,82 €. Geplant war eine Verringerung in Höhe von 523.883,00 €. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2021 beträgt 20.504.896,84 €. Sie hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 33.437,97 € erhöht.
 
Gemeindekämmerer Christian Fuchs erläuterte dem Gremium die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie die Abrechnung der investiven Maßnahmen.
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angemerkt, dass die verbesserte Situation des Haushalts 2021 auch darauf zurückzuführen sei, dass einige Investitionen nicht umgesetzt wurden. Man dürfe sich hier allerdings nicht täuschen lassen, denn diese Investitionen werden in den kommenden Jahren nachgeholt, woraus sich auch entsprechende Auswirkungen auf die Verschuldung ergebe.
 
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat am 17. April 2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:
 

   

EUR

1. Ergebnisrechnung  
1.1 Summe der ordentlichen Erträge

4.482.052,76

1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen

3.579.140,61

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

722.912,15

1.4 Außerordentliche Erträge

3.466,00

1.5 Außerordentliche Aufwendungen

300,00

1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

3.166,00

1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

726.078,15

2. Finanzrechnung

 

2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.867.376,54

2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.256.107,45

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

611.269,09

2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

120.781,02

2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.362.444,68

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.241.663,66

2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-630.394,57

2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

89.505,25

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-89.505,25

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-719.899,82

2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

78.688,08

2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

810.726,28

2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-641.211,74

2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

169.514,54

3. Bilanz

 

3.1 Immaterielles Vermögen

0,00

3.2 Sachvermögen

19.854.450,85

3.3 Finanzvermögen

647.945,99

3.4 Abgrenzungsposten

2.500,00

3.5 Nettoposition

0,00

3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

20.504.896,84

3.7 Basiskapital

8.825.642,71

3.8 Rücklagen

1.287.798,15

3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10 Sonderposten

9.171.740,03

3.11 Rückstellungen

452.325,62

3.12 Verbindlichkeiten

767.390,33

3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

20.504.896,84

 
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Hoke gab aus der Sitzung des Gemeinderates am 19. März 2024 bekannt, dass die Rückabwicklung einer Grundstückveräußerung beschlossen wurde, zudem die Zuteilung eines Baugrundstücks an Bauwillige.
 
Bürgermeister Hoke gab zudem bekannt, dass der Gemeinderat sich dafür ausgesprochen hat, die Bauleitplanverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage durchführen zu wollen.
 
 
Betriebskostenabrechnung 2023
 
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass der Gemeindeanteil an den Betriebskosten des evangelischen Kindergartens im Jahr 2023 bei 334.555 € lag und damit um 80.745 € unter den bereits geleisteten Abschlagszahlungen gelegen hat.
 
 
Breitbandausbau Hellgraue Flecken - Spatenstich
 
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass am 8. Mai 2024 im Ottenhof der symbolische Spatenstich für den Breitbandausbau „hellgraue Flecken“ erfolgen wird.
 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalplan Ostwürttemberg; Veranstaltung am 6. Mai 2024
 
Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat, dass am 6. Mai 2024 im Speratushaus in Ellwangen die Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie 2025 Regionalplan Ostwürttemberg und bittet darum, dass die Bevölkerung reichlich Gebrauch vom Beteiligungsrecht macht.
 
 
Protokoll der Verkehrsschau
 
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angefragt, ob die Verwaltung neue Informationen zum Protokoll der Verkehrsschau habe. Bürgermeister Hoke teilte mit, dass das Protokoll der Verkehrsschau, welche am 15. November 2023 stattgefunden hatte, diesem seit ein paar Tagen vorliege. Bürgermeister Hoke sicherte eine Beratung im Gremium zu, sobald Rechtschreib- und inhaltliche Fehler korrigiert sind.
 
 
Neutralitätspflicht des Gemeindewahlausschussvorsitzenden
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Neutralitätspflicht des Gemeindewahlausschussvorsitzenden während der Sitzung des Gemeindewahlausschuss am 4. April 2024 in Frage gestellt.
 
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses wies darauf hin, dass dieser zu keiner Zeit in der Sitzung am 4. April 2024 die Neutralitätspflicht verletzt habe, keine Partei für einen Kreistagskandidaten ergriffen habe. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass keine Namen genannt wurden.
 
In der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 4. April 2024 waren Bürgermeister Hoke sowie mehrere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte anwesend.
 
Bürgermeister Hoke nahm zu der Infragestellung der Neutralitätspflicht Stellung ebenso wurden die damals anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte um Schilderung der Sichtweise gebeten.
 
Nach intensiver Diskussion sowie Rücksprache mit der Kommunalaufsicht am folgenden Tag kann festgehalten werden, dass keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch den Gemeindewahlausschussvorsitzenden festgestellt werden kann.

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