Gemeinde Adelmannsfelden

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Adelmannsfelden gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Adelmannsfelden wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Adelmannsfelden
Hauptstraße 71
73486 Adelmannsfelden
Fon: 07963 9000-0
Fax: 07963 9000-30
E-Mail schreiben

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren " Adelmannsfelden-Wendenhof" in Adelmannsfelden-Wendenhof; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 28. April 2025 bis 28. Mai 2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden hat am 25. März 2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Adelmannsfelden-Wendenhof“ in Adelmannsfelden-Wendenhof aufzustellen. Mit der Planung ist das Büro Plan Werk Stadt aus Westhausen beauftragt. Der Vorhabenträger beabsichtigt ein Austragshaus auf der Hofstelle zu errichten. Um die Rentabilität dieses landwirtschaftlichen Anwesens auch zukünftig zu sichern, sind als mittelfristige Option der Bau neuer landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, wie einer Reithalle bzw. eines Offenstalls geplant. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches umfasst Teilbereiche des Flurstücks Nr. 2802, die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 0,7 ha. Der genaue Geltungsbereich geht aus der Planzeichnung hervor.
 
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
Im Norden:          Flst. 2818 (Streuobstwiese) bzw. 2806 (landwirtschaftliche Fläche)
Im Osten:            Flst. 2806 (Nachbarhofstelle)
Im Süden:           Flst. 2806 (landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet) bzw. 2804 (landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet)
Im Westen:          Flst. 2802 (landwirtschaftliche Fläche) und 2807 (privater Erschließungsweg/Feldweg)
 
Die Fläche befindet sich in Privateigentum und ist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen, von 2015 in der Fassung vom 23. Januar 2019, weist das Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche im Außenbereich aus. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Dorfgebiet“ gemäß § 5 BauNVO geschaffen werden. Für den Geltungsbereich ist der Bebauungsplanvorentwurf der Plan Werk Stadt aus Westhausen vom 19. Dezember 2024 maßgebend.
 
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden am 25. März 2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Adelmannsfelden-Wendenhof“ in Adelmannsfelden-Wendenhof mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 19. Dezember 2024 gebilligt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit Ortsüblicher Bekanntmachung im Adelmannsfelder Blättle (Nr. 16/2025) am 17. April 2025 wurde der Auslegungsbeschluss bekannt gemacht. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Textteil, den örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils in der Fassung vom 19. Dezember 2024 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28. April 2025 bis 28. Mai 2025 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Adelmannsfelden, Hauptstraße 71, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Während dieser Zeit ist bei der gleichen Dienststelle Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07963 / 90000 oder per E-Mail: hoke(@)adelmannsfelden.de). Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Gemeinde Adelmannsfelden keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).

Anlagen:

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Adelmannsfelden gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Adelmannsfelden wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Adelmannsfelden
Hauptstraße 71
73486 Adelmannsfelden
Fon: 07963 9000-0
Fax: 07963 9000-30
E-Mail schreiben