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Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Amtsgericht Schwäbisch Gmünd -Grundbuchamt-
Heugenstraße
5
73525
Schwäbisch Gmünd
Tel.: 0049 7171 7969-0
Fax: 0049 7171/7969-148
Poststelle(@)GBASchwGmuend.justiz.bwl.de
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 11:30 Uhr Di 09:00 - 11:30 Uhr Mi 09:00 - 11:30 Uhr Do 09:00 - 11:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 09:00 - 11:30 Uhr
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