Gemeindeverwaltung Adelmannsfelden
Hauptstraße 71
73486 Adelmannsfelden
Fon: 07963 9000-0
Fax: 07963 9000-30
E-Mail schreiben
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
13:15 Uhr bis 18:00 Uhr
Religionsunterricht ist Pflicht.
Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht daran teilnehmen wollen, müssen sie sich abmelden und besuchen danach an den Gymnasien ab Klassenstufe 7 und ab Klasse 8 an allen anderen Schulen den Ethikunterricht.
Hinweis: Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.
die jeweilige Schule
Die Schülerinnen und Schüler müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterricht entgegenstehen.
Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe findet nicht statt.
keine
Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler müssen schriftlich erklären, dass sie sich vom Religionsunterricht abmelden. Die Erklärung wird bei der Schulleitung abgegeben. Je nach Alter gilt :
Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:
keine
Spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres
In Baden-Württemberg können Schülerinnen oder Schüler an den öffentlichen Schulen evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht und an einzelnen Standorten
besuchen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.11.2018 freigegeben.
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