In Erfüllung der der Gemeinde obliegenden Verpflichtung nach dem Baugesetzbuch, der Gemeindeordnung und den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen stellt die Gemeinde Adelmannsfelden Baugrundstücke zur Verfügung. Die Erschließung des 1. Bauabschnittes des Wohnbaugebietes „Dollishäusle-West“ ist bereits seit geraumer Zeit abgeschlossen.
Aktuell sind hier noch ein paar Bauplätze für Einfamilienhäuser in guter Lage verfügbar.
Im 1. Bauabschnitt des Wohnbaugebietes „Dollishäusle-West“ beträgt der Bauplatzpreis derzeit für vollerschlossene Einfamilienhaus-Baugrundstücke 153,- €/m².
Der Breitbandausbau erfolgt durch die Telekom, weshalb der Bauplatzpreis in der Vergangenheit nachträglich reduziert werden konnte, da kein paralleler Ausbau des gemeindlichen Glasfasernetzes vorgesehen ist.
Im Bebauungsplan „Dollishäusle-West“ ist im 1. Bauabschnitt ein Grundstück für Mehrparteienhausbebauung vorgesehen. Sollte dieses realisiert werden, wird der Quadratmeterpreis für die Einfamilienhaus-Baugrundstücke nachträglich um weitere 8 €/m² abgesenkt und der Preisnachlass wird den Erwerber/innen nach der Realisierung erstattet.
Bauwillige haben die Möglichkeit einen freien Bauplatz kostenlos, unverbindlich und auf drei Monaten befristet zu reservieren.
Für die Reservierung sind grundsätzlich folgende Informationen erforderlich:
Sollte innerhalb der Frist keine Rückmeldung erfolgen, wird davon ausgegangen, dass derzeit kein Interesse am Erwerb eines Bauplatzes besteht. Die Reservierung endet automatisch, es erfolgt keine weitere Kontaktaufnahme seitens der Gemeinde. Der Bauplatz wird nach Ablauf der Frist automatisch weiteren Interessenten angeboten. Im Baugebiet „Dollishäusle-West“ besteht eine Bauverpflichtung von 5 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages sowie eine Selbstbezugsverpflichtung für 5 Jahre ab Bezugsfertigstellung.
Für weitere Rückfragen zur Reservierung bzw. zum Erwerb eines Baugrundstücks steht Ihnen Bürgermeister Manuel Hoke per E-Mail (hoke@adelmannsfelden.de) oder telefonisch unter 07963/9000-0 gerne zur Verfügung.
Bauwillige haben zudem die Möglichkeit sich in eine Interessentenliste für künftige Baugebiete eintragen zu lassen. Die Eintragung in die Interessentenliste hat das Ziel, über künftige Entwicklungen informiert zu werden sowie für die Gemeinde den bestehenden Bedarf an Wohnraum zu erkennen. Es besteht kein Anspruch auf (bevorzugte) Zuteilung eines Bauplatzes. Die Eintragung erfolgt unverbindlich und ist kostenfrei.
Rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden