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Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Adelmannsfelden gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Adelmannsfelden wenden.

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Gemeindeverwaltung Adelmannsfelden
Hauptstraße 71
73486 Adelmannsfelden
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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren "Adelmannsfelden-West" in Adelmannsfelden; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 9.3.2026 bis 9.4.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden hat am 12. November 2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Adelmannsfelden-West“ in Adelmannsfelden aufzustellen. Mit der Planung ist das Büro Plan Werk Stadt aus Westhausen beauftragt. Der Vorhabenträger beabsichtigt zusammen mit der Gemeinde Adelmannsfelden, Baurecht zur Realisierung eines Lebensmitteldiscounters am westlichen Ortseingang des Hauptortes zu schaffen. Grundsätzlich erhöht die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters die Lebensqualität in einer Gemeinde. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches umfasst Teilbereiche der Flurstücke Nr. 650, 652/1 und 652/2, die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 1,21 ha. Der genaue Geltungsbereich geht aus der Planzeichnung hervor.
 
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
Im Norden:
Teilflächen von den Flurstücken 674 (Verkehrsgrünfläche) und Flst. 2552 (K 3324)
Im Osten:
Teilflächen von Flst. 598 (L 1073) und Flurstücke 644/7, 644/8 und 644/7 (Baugrundstücke)
Im Süden:
Teilflächen von Flst. 598 (L 1073), 650, 652/1 und 652/2 (landwirtschaftliche Flächen)
Im Westen:
Teilflächen von Flst. 652/2 (landwirtschaftliche Flächen), 598/2 (Erschließungsstraße) und 653 (landwirtschaftliche Flächen) und 674 (Straße)
 
Die Fläche weist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen von 2015 in der Fassung vom 23. Januar 2019 das Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche im Außenbereich aus. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Sondergebiets Einzelhandel“ gemäß § 8 BauNVO geschaffen werden. Für den Geltungsbereich ist der Bebauungsplanvorentwurf der Plan Werk Stadt aus Westhausen vom 26. Februar 2026 maßgebend.
 
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden am 26. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Adelmannsfelden-West“ in Adelmannsfelden-Wendenhof mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 26. Februar 2026 gebilligt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung im Adelmannsfelder Blättle (Nr. 10/2026) am 6. März 2026 wurde der Auslegungsbeschluss bekannt gemacht. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Textteil, den örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils in der Fassung vom 26. Februar 2026 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 9. März 2026 bis 9. April 2026 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Adelmannsfelden, Hauptstraße 71, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Während dieser Zeit ist bei der gleichen Dienststelle Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07963 / 90000 oder per E-Mail: hoke(@)adelmannsfelden.de). Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Gemeinde Adelmannsfelden keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
Anlagen:
 

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