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Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Adelmannsfelden gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Adelmannsfelden wenden.

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Gemeindeverwaltung Adelmannsfelden
Hauptstraße 71
73486 Adelmannsfelden
Fon: 07963 9000-0
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Adelmannsfelden-Wendenhof" in Adelmannsfelden-Wendenhof; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 9.3.2026 bis 9.4.2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden hat am 26. März 2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Adelmannsfelden-Wendenhof“ in Adelmannsfelden-Wendenhof aufzustellen. Mit der Planung ist das Büro Plan Werk Stadt aus Westhausen beauftragt. Der Vorhabenträger beabsichtigt ein Austragshaus auf der Hofstelle zu errichten. Um die Rentabilität dieses landwirtschaftlichen Anwesens auch zukünftig zu sichern, sind als mittelfristige Option der Bau neuer landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, wie einer Reithalle bzw. eines Offenstalls geplant. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches umfasst Teilbereiche des Flurstücks Nr. 2802, die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 0,7 ha. Der genaue Geltungsbereich geht aus der Planzeichnung hervor.
 
Das Plangebiet wird begrenzt durch:
Im Norden:       Flst. 2818 (Streuobstwiese) bzw. 2806 (landwirtschaftliche Fläche)
Im Osten:         Flst. 2806 (Nachbarhofstelle)
Im Süden:        Flst. 2806 (landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet) bzw. 2804 (landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet)
Im Westen:       Flst. 2802 (landwirtschaftliche Fläche) und 2807 (privater Erschließungsweg/Feldweg)
 
Die Fläche befindet sich in Privateigentum und weist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen von 2015 in der Fassung vom 23. Januar 2019 das Plangebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche im Außenbereich aus. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Dorfgebiet“ gemäß § 5 BauNVO geschaffen werden.
 
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte am 16. Oktober 2025 in öffentlicher Gemeinderatssitzung.
 
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden am 16. Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Adelmannsfelden-Wendenhof“ in Adelmannsfelden-Wendenhof mit Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 16. Oktober 2025 gebilligt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung im Adelmannsfelder Blättle (Nr. 10/2026) am 6. März 2026 wurde der Auslegungsbeschluss bekannt gemacht. Der Bebauungsplanentwurf mit Textteil, den örtlichen Bauvorschriften und Begründung jeweils in der Fassung vom 16. Oktober 2025 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 9. März 2026 bis 9. April 2026 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Adelmannsfelden, Hauptstraße 71, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Während dieser Zeit ist bei der gleichen Dienststelle Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07963 / 90000 oder per E-Mail: hoke(@)adelmannsfelden.de). Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Gemeinde Adelmannsfelden keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
Anlagen:
 

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