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In der öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2025 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Themen befasst.
Forstwirtschaftlicher Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026; Vorstellung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende informierte das Gremium, dass dieses Jahr die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes versuchsweise an ein externes Unternehmen vergeben wurde und das Ergebnis gut ausgefallen sei. Die Vorstellung des neuen Revierleiters im Gemeinderat war nicht erforderlich, da im Frühjahr 2025 bereits eine Waldbegehung mit dem Gemeinderat erfolgt ist. Revierleiter Dominik Kuhn erläuterte den Bewirtschaftungsplan sowie den Nutzungsplan für den Gemeindewald im Jahr 2026. Zum Wirtschaftsjahr 2025 stellte er erfreulich fest, dass der Wald nur in geringem Maße von Käfern befallen wurde.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2026 zu.
Vergabe der Arbeiten zur Herstellung von Brandschutzabschnitten in der Grundschule Adelmannsfelden; Beratung und Beschlussfassung
In der Sitzung des Gemeinderates vom 14. November 2024 wurde das schutzzielorientierte Brandschutzgutachten der Grundschule Adelmannsfelden vorgestellt. Zentrale Bedeutung für die Beurteilung des Brandschutzes von Gebäuden in Baden-Württemberg haben die im § 15 LBO verankerten Schutzziele (Der Entstehung eines Brandes ist vorzubeugen; Der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) ist vorzubeugen; Im Brandfall Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen; Wirksame Löscharbeiten ermöglichen). Der Bürgermeister erläuterte, dass bei bereits errichteten Gebäuden grundsätzlich Bestandsschutz bestehe, außer wenn festgestellt wurde, dass eine Bedrohung von Leben und Gesundheit vorliegt. Für die Feststellung, dass diese Bedrohung von Leben und Gesundheit vorliegt, ist immer eine Beurteilung der konkreten Situation vor Ort erforderlich. Beispielhaft ist von einer erheblichen Gefahr in Bezug auf den Brandschutz unter anderem dann auszugehen, wenn die für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen regelmäßig geforderten zwei unabhängigen Rettungswege überhaupt nicht vorhanden sind oder wenn nur ein Rettungsweg vorhanden und mit Mängeln behaftet ist, die im Brandfall mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit zur vorzeitigen Unbenutzbarkeit führen. Bei den Begehungen war zu erkennen, dass der Treppenraum ohne brandschutztechnisch wirksame Abtrennungen zum Erdgeschoss und Obergeschoss Maßnahmen erforderlich macht, um einer konkreten Gefahr (Verrauchung des Gesamtgebäudes und zeitgleichem Ausfall des ersten und zweiten Rettungsweges) zu begegnen. Im Gutachten wird die Herstellung von Brandschutzabschnitten in der Grundschule Adelmannsfelden gefordert.
Die Gemeinde Adelmannsfelden hatte im Jahr 2025 eine Markterkundung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die Ausschreibung eingeflossen. Anschließend hat die Gemeinde Adelmannsfelden die Arbeiten zur Herstellung von Brandschutzabschnitten in der Grundschule Adelmannsfelden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden drei Unternehmen zur Einreichung von Angeboten gebeten. Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Angebot eingereicht.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nachgefragt, welche Maßnahmen sonst noch erforderlich seien. Der Bürgermeister erläuterte die Maßnahmen aus dem Brandschutzgutachten. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde zudem nachgefragt, ob eine Abnahme der baulichen Maßnahme erfolge. Der Bürgermeister sicherte dies zu und ergänzte, dass die Maßnahme in enger Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen sowie der Baurechtsbehörde erfolge.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Herstellung von Brandschutzabschnitten in der Grundschule Adelmannsfelden an die Firma Metallbau Tix aus Nattheim zum Angebotspreis von 24.630,00 € netto (29.309,70 € brutto) zu vergeben.
37. KW Ostalbrallye 2026; Wertungsprüfungen auf Gemarkung Adelmannsfelden; Beratung und Beschlussfassung
Mit E-Mail vom 19. November 2025 ist die Voranfrage für die 37. KW Ostalbrallye im Jahr 2025 bei der Gemeinde Adelmannsfelden eingegangen. Diese soll am Samstag, den 18. April 2026 durchgeführt werden. Die Streckenführung soll über die Gemarkung Adelmannsfelden erfolgen, weshalb die Gemeinde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis angehört wird.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich der Austragung der Wertungsprüfungen „Pommes 25“, „Pommes 26“ und „Röhmen 26“ auf den Verkehrsflächen im Gemeindegebiet im Rahmen der 37. KW Ostalbrallye am 18. April 2026 zu.
Vorbereitung der Landtagswahl 2026; Beratung und Beschlussfassung
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt. Nach dem Landeswahlgesetz sowie der Landeswahlordnung und der im Nachfeld ergangenen Verordnungen bzw. Erlasse sind für die Durchführung der im Jahr 2026 stattfindenden Landtagswahl Vorbereitungen zu treffen. Um keinen zeitlichen Verzug herbeizuführen, werden die Entscheidungen bereits in der letzten Sitzung im Jahr 2025 getroffen. Die Gemeinde Adelmannsfelden bildet mit anderen Nachbargemeinden den Wahlkreis Nr. 26 Aalen. Der Bürgermeister teilte mit, dass in den Gesetzen zwar stehe, dass die in der Sitzung zu beratende Punkte vom Bürgermeister bestimmt würden, es in Adelmannsfelden aber Tradition sei, dies im Gremium zu beraten. Jede Gemeinde bildet mindestens einen Wahlbezirk; in größeren Gemeinden sind mehrere Wahlbezirke zu bilden. Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk.
Die Gemeinden haben für die Bereitstellung und Ausstattung der Wahlräume zu sorgen und das erforderliche Bedienungspersonal zu stellen. Soweit möglich, stellen die Gemeinden Wahlräume in Gemeindegebäuden zur Verfügung. Die Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.
Wahlorgane sind ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Wahlbezirk und mindestens ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für die Briefwahl (Briefwahlvorstand) für jeden Wahlkreis. Der Briefwahlvorstand wird aufgrund dem zu erwartenden hohen Briefwähleranteil (knapp 60 % bei der Landtagswahl 2021) angemessen aufgestockt.
Der Gemeinderat nahm die vorbereitenden Entscheidungen für die Durchführung der Landtagswahl am 8. März 2026 zur Kenntnis.
Die Gemeinde Adelmannsfelden bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum für den Wahlvorstand ist der Bürgersaal der Otto-Ulmer-Halle, der Wahlraum für den Briefwahlvorstand ist die Otto-Ulmer-Halle. Für die Landtagswahl am 8. März 2026 wurden als Wahlvorstände folgende Personen bestellt:
Wahlvorstand:
Wahlvorsteher: Bürgermeister Manuel Hoke
Stv. Wahlvorsteher (zugleich Beisitzer): Gemeinderat Johannes Gugel
Beisitzer: Gemeinderat Martin Bauer
Beisitzer: Gemeinderat Steffen Brenner-Schmid
Beisitzer: Gemeinderat Dieter Schneider
Beisitzerin: Gemeinderätin Melanie Ultsch
Schriftführerin und Beisitzerin: Frau Ute Schuster
Beisitzer (und stv. Schriftführer): Kämmerer Christian Fuchs
Briefwahlvorstand:
Wahlvorsteherin: Gemeinderätin Ursula Berroth
Stv. Wahlvorsteher (zugleich Beisitzer): Gemeinderat Gunter Groß
Beisitzer: Gemeinderat Wolfgang Maier
Beisitzerin: Gemeinderätin Ulrike Schmid
Beisitzer: Gemeinderat Dr. Christoph Schlicher
Beisitzer: Gemeinderat Jürgen Wemmer
Schriftführerin und Beisitzerin: Frau Renate Pöschl
Beisitzerin (und stv. Schriftführerin): Frau Anja Schneider
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Abtsgmünd-Hohenstadt; „Mehrzweckhalle Gemander“
Westlich des Hauptortes Abtsgmünd, 300 m südlich des Ortsrands von Hohenstadt, liegt das Flurstück 1222. Die Vorhabenträgerin plant neben der bereits vorhandenen Halle des landwirtschaftlichen Lohnunternehmens eine Mehrzweckhalle einschließlich Maschinen- und Lagerschuppen mit Bewegungshalle und Pferdeboxen zu errichten. Das Grundstück ist bereits durch Pferdehaltung vorbelastet, da der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Flst. Nr. 1221 das Vordach der bereits bestehenden Halle als Pferdestall nutzt. In der geplanten Mehrzweckhalle sollen außerdem Maschinen des landwirtschaftlichen Lohnunternehmens untergestellt werden, die bisher aus Platzmangel im angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb untergebracht sind. Nachdem dieser Platz von dem Landwirt selbst benötigt wird, muss eine Unterstellmöglichkeit geschaffen werden. Somit ist der Bedarf für die bauliche Erweiterung gegeben, zumal für die Erhaltung des Lohnunternehmens kontinuierlich neue landwirtschaftliche Maschinen angeschafft werden müssen. Außerdem soll eine Pferdezucht aufgebaut werden. Das Plangebiet grenzt direkt südlich an das bestehende Wirtschaftsgebäude der Vorhabenträgerin an. Direkt nördlich liegt eine größere landwirtschaftliche Hofstelle. Umgeben sind die Anwesen von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die überwiegend als Grünland und Ackerflächen genutzt werden. Bauplanungsrechtlich wird das Areal dem Außenbereich zugeordnet.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, keine Bedenken zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mehrzweckhalle Gemander“ in Abtsgmünd zu erheben. Die Verwaltung wurde mit der Abgabe einer Stellungnahme beauftragt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2024
In der Anlage wurde den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten der Jahresabschluss für 2024 übersandt. Nachdem in diesem Jahr bereits die Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 festgestellt wurden, liegt nunmehr auch der Jahresabschluss für 2024 vor. Damit ist die Abarbeitung der noch rückständigen Jahresabschlüsse abgeschlossen und die Gemeinde befindet sich diesbezüglich auf dem aktuellen Stand.
Der Jahresabschluss 2024 stellt sich wie folgt dar:
In der Ergebnisrechnung 2024 konnte ein positives ordentliches Ergebnis von +109.775,11 € (Planansatz: 73.513 €) erreicht werden. Damit konnten alle ordentlichen Aufwendungen inklusive der Abschreibungen durch die Erträge gedeckt werden und der Haushaltsausgleich nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wurde realisiert.
In der Finanzrechnung 2024 ergab sich eine Verringerung des Finanzierungsmittelbestandes von -1.129.432,48 €. Geplant war eine Verringerung um 696.697 €. Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts beträgt -636.282,36 € (Planansatz -605.187 €).
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 beträgt 25.456.915,87 €. Sie hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 557.338,50 € erhöht.
Im Übrigen wurde auf den beigefügten Jahresabschluss, insbesondere den Rechenschaftsbericht unter Ziffer 2, die Ausführungen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie die Übersicht zu den investiven Maßnahmen verwiesen.
Nach den Regelungen der Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss vom Gemeinderat festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist der Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht ist an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat am 12. Dezember 2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:
|
EUR |
||
| 1. | Ergebnisrechnung |
|
| 1.1 | Summe der ordentlichen Erträge |
4.413.902,44 |
| 1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen |
4.304.127,33 |
| 1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) |
109.775,11 |
| 1.4 | Außerordentliche Erträge |
254.565,03 |
| 1.5 | Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 |
| 1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) |
254.565,03 |
| 1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) |
364.340,14 |
| 2. | Finanzrechnung |
|
| 2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
3.582.603,75 |
| 2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
4.218.886,11 |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
-636.282,36 |
| 2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
917.728,62 |
| 2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
1.618.073,84 |
| 2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) |
-700.345,22 |
| 2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) |
-1.336.627,58 |
| 2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
340.000,00 |
| 2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
90.908,50 |
| 2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) |
249.091,50 |
| 2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
-1.087.536,08 |
| 2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen |
-41.896,40 |
| 2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
858.975,82 |
| 2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) |
-1.129.432,48 |
| 2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) |
-270.456,66 |
| 3. | Bilanz |
|
| 3.1 | Immaterielles Vermögen |
0,00 |
| 3.2 | Sachvermögen |
24.341.570,36 |
| 3.3 | Finanzvermögen |
1.099.453,38 |
| 3.4 | Abgrenzungsposten |
15.892,13 |
| 3.5 | Nettoposition |
0,00 |
| 3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) |
25.456.915,87 |
| 3.7 | Basiskapital |
8.825.642,71 |
| 3.8 | Rücklagen |
3.112.476,37 |
| 3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
0,00 |
| 3.10 | Sonderposten |
11.308.498,39 |
| 3.11 | Rückstellungen |
369.204,07 |
| 3.12 | Verbindlichkeiten |
1.841.094,33 |
| 3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
| 3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) |
25.456.915,87 |
Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 beschlossen.
Im Ergebnishaushalt ergibt sich bei Erträgen von 5.303.750 € und Aufwendungen von 5.048.800 € ein ordentliches Ergebnis von 254.950 €. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts liegt bei 716.950 €. Zur Finanzierung der Ausgaben des Finanzhaushalts ist eine Kreditaufnahme von 800.000 € vorgesehen.
Der Bürgermeister stellt fest, dass sich die Aufstellung des Haushaltsplans 2026 nicht minder schwierig als im Vorjahr gestaltet. Sowohl im Hinblick auf die Verschuldung der Gemeinde als auch der Sicherstellung der Liquidität ist die Beibehaltung einer strengen Ausgabendisziplin und einer Fokussierung auf die absolut notwendigen Vorhaben erforderlich.
Für das Jahr 2026 liegt der Fokus der Gemeinde Adelmannsfelden auf dem weiteren Breitbandausbau der sogenannten „Hellgrauen Flecken“. Hierfür sind 2 Mio. € bereitgestellt. Dieses Projekt soll 2026 fertiggestellt werden. Gleichzeitig steht auch der Ausbau der Dunkelgrauen Flecken quasi schon in den Startlöchern, hierfür ist eine erste Teilrate von 475.000 € vorgesehen. Für diese Projekte erhält die Gemeinde Fördergelder von Bund und Land, sodass der zu tragende Eigenanteil für die Gemeinde bei rund 10 % der Kosten liegt.
Seit knapp einem Jahr befindet sich der Hochbehälter Langäcker neben dem Wasserturm im Bau. Mit einem Fassungsvolumen von 700 m³ wird damit die Versorgungssicherheit in der Trinkwasserversorgung und zugleich in der Löschwasserversorgung maßgeblich verbessert. Die Fertigstellung wird Mitte des kommenden Jahres erwartet. Im Haushalt 2026 sind die noch anfallenden Kosten mit 1 Mio. € berücksichtigt. Parallel dazu werden die Zuschussmittel aus dem Förderprogramm Wasserwirtschaft noch vollends abgerufen.
Auch die weitere Wohngebietsentwicklung bleibt im Blick der Gemeinde Adelmannsfelden. Nachdem im ersten Bauabschnitt des Baugebiets Dollishäusle West zwischenzeitlich die allermeisten Bauplätze verkauft wurden, wird die Gemeinde 2026 den Grunderwerb für den zweiten Bauabschnitt angehen, was im Haushaltsplan mit Kosten von 680.000 € berücksichtigt ist. Die Erschließung soll in den Folgejahren der mittelfristigen Finanzplanung erfolgen.
Parallel zum Breitbandausbau erfolgt in der Wohnsiedlung „Meisengärten“ eine Sanierung der Wasserleitung, des Straßenkörpers sowie der Straßenbeleuchtung. Umfasst sind die Finkenstraße sowie Teilbereiche der Meisen- und Lerchenstraße. Die Gesamtkosten für Wasserleitung, Straße und Beleuchtung liegen bei 300.000 €, wobei es für die Wasserleitung und die Straßenbeleuchtung keine Zuschussmöglichkeiten gibt. Lediglich für den Anteil des Straßenkörpers kann ein Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock mit 30.000 € gestellt werden.
Daneben gibt es im Finanzhaushalt 2026 noch einige weitere Projekte, sodass sich die Auszahlungen für Investitionen im Haushaltsjahr 2026 insgesamt auf 4.866.000 € belaufen. Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Zuschüssen und Bauplatzverkäufen von in Summe 3.623.300 €. Zum Ausgleich ist eine Kreditaufnahme von 800.000 € vorgesehen.
Zum Ergebnishaushalt teilt Gemeindekämmerer Christian Fuchs mit, dass die Einnahmen aus Gewerbesteuer aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre nur mit 200.000 € veranschlagt wurden. Bei der Grundsteuer wurden die Planansätze gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich betragen 2026 voraussichtlich rund 1.520.400 €, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird mit 1.365.000 € beziffert.
Auf der Ausgabenseite schlagen die Personalaufwendungen mit 1.165.600 € zu Buche. Die Abmangelbeteiligung für den Evangelischen Kindergarten wurde auf 600.000 € taxiert. Bei der Kreisumlage ist 2026 ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um rund 300.000 € auf 755.000 € zu verzeichnen. Dies liegt in der geringeren Steuerkraftsumme der Gemeinde begründet, die sich auf die Steuereinnahmen des Jahres 2024 bezieht.
Die eingeplante Kreditaufnahme liegt bei 800.000 €. Sollte diese vom Landratsamt bewilligt und in Anspruch genommen werden, ergäbe sich zum Jahresende 2026 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 999 € pro Einwohner.
Mehrere Gemeinderäte bedankten sich bei der Gemeindeverwaltung für die Aufstellung dieses komplexen Zahlenwerks, zeigten sich jedoch besorgt über die negative Entwicklung der Gemeindefinanzen und den daraus resultierenden Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung.
Der Bürgermeister betonte, dass sowohl im Haushaltsjahr 2026 als auch im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung eine strenge Ausgabendisziplin eingehalten werden muss und ein verstärktes Augenmerk auf die dauernde finanzielle, aber auch personelle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu richten ist.
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 einstimmig beschlossen.
|
Haushalt 2026 |
|||
|
Ergebnishaushalt |
|||
|
ordentliche Erträge: 5.303.750 |
|||
|
I |
Steuern, Allgemeine Zuweisungen (blau) |
EUR |
% |
|
1. |
Grundsteuer u.ä. |
231.500 |
4,36% |
|
2. |
Gewerbesteuer |
200.000 |
3,77% |
|
3. |
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer |
1.445.700 |
27,26% |
|
4. |
Schlüsselzuweisungen inkl. Familienleistungsausgleich |
1.627.200 |
30,68% |
|
II |
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (rot) | ||
|
1. |
Gebühren (Wasser-, Abwasser-, Verwaltungsgebühren) |
769.000 |
14,50% |
|
2. |
Verkaufserlöse, Miete und Pacht |
156.750 |
2,96% |
|
3. |
Sonstige ordentliche Erträge und Zinsen |
40.200 |
0,76% |
|
4. |
Zuweisungen für laufende Zwecke |
462.700 |
8,72% |
|
III |
Nicht zahlungswirksame Erträge | ||
|
1. |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten |
370.700 |
6,99% |
| Summe Erträge Ergebnishaushalt |
5.303.750 |
100,00% |
|
|
ordentliche Aufwendungen: 5.048.800 € |
|||||
| Personalaufwand (rot) |
EUR |
% |
|||
| Dienstbezüge, Gehälter, Löhne etc. |
831.500 |
16,47% |
|||
| Sozialversicherung |
149.500 |
2,96% |
|||
| Beihilfe, Versorgung |
184.600 |
3,66% |
|||
| Sach-, Verwaltungs- und Betriebsaufwand (blau) | |||||
| Unterhaltung Vermögen |
304.500 |
6,03% |
|||
| Übrige Verwaltungs- und Betriebsausgaben |
861.800 |
17,07% |
|||
| Abschreibungen |
832.700 |
16,49% |
|||
| Zuweisungen an Dritte für laufende Zwecke z.B. Kindergarten (grün) |
626.000 |
12,40% |
|||
| Sonstige Finanzausgaben (gelb) | |||||
| Zinsen für Kredite u.ä. |
31.500 |
0,62% |
|||
| Umlagen u.ä. an Land und Kreis |
1.226.700 |
24,30% |
|||
| Summe Aufwendungen Ergebnishaushalt |
5.048.800 |
100,00% |
|||
|
Finanzhaushalt |
|||
|
Einzahlungen: 9.356.350 € |
|||
|
EUR |
% |
||
|
1. |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
4.933.050 |
52,72% |
|
2. |
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen |
3.245.300 |
34,69% |
|
3. |
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnl. Entgelten |
0 |
0,00% |
|
4. |
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen |
378.000 |
4,04% |
|
4. |
Kreditaufnahme |
800.000 |
8,55% |
| Summe Einzahlungen Finanzhaushalt |
9.356.350 |
100,00% |
|
|
Auszahlungen: 9.173.150 € |
|||||
|
EUR |
% |
||||
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
4.216.100 |
45,96% |
|||
| Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Geb. |
680.000 |
7,41% |
|||
| Auszahlungen für Baumaßnahmen |
4.141.000 |
45,14% |
|||
| Auszahlungen für den Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
45.000 |
0,49% |
|||
| Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen |
0 |
0,00% |
|||
| Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen |
0 |
0,00% |
|||
| Auszahlungen für die Tilgung von Krediten |
91.050 |
0,99% |
|||
| Summe Auszahlungen Finanzhaushalt |
9.173.150 |
100,00% |
|||
Die einzelnen Diagramme zum Haushalt 2026 finden Sie in der Datei: Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2025
Informationsschreiben der Handwerkskammer Ulm
Der Bürgermeister gab dem Gemeinderat ein Schreiben der Handwerkskammer Ulm zur aktuellen wirtschaftlichen und personellen Situation bekannt.
Verkehrsschau 2026
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nachgefragt, ob die Verkehrssituation im Parkplatzbereich des Gasthaus Adler bereits mit der Verkehrsbehörde besprochen wurde. Der Bürgermeister teilte mit, dass dies ein Tagesordnungspunkt in der nächsten Verkehrsschau sei. Die nächste Verkehrsschau ist noch nicht terminiert, soll aber im Frühjahr 2026 stattfinden. Bürgermeister Hoke bat darum, kritische Verkehrsstellen der Verwaltung mitzuteilen, sodass diese bei der nächsten Verkehrsschau beurteilt werden können.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass die Leitplanken an der L 1073 im Kreuzungsbereich zur L 1072 zu hoch seien und Pkw-Fahrer, die vom Ortsteil Bühler kommend die Landesstraße in Richtung Pommertsweiler befahren, nicht über die Leitplanken blicken können und an dieser Kreuzung schon mehrfach kritische Verkehrssituationen entstanden seien. Der Bürgermeister informierte, dass die Leitplanken auf Gemarkung der Gemeinde Abtsgmünd stehen, und sicherte eine Weitergabe an die Gemeinde Abtsgmünd zu.
Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Adelmannsfelden gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Adelmannsfelden wenden.
Es sind derzeit leider keine Sitzungstermine in der Datenbank vorhanden.