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Aus der Arbeit des Gemeinderats

In der öffentlichen Sitzung am 12. November 2025 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Themen befasst:
 
Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft wurde vor allem wegen der im kommenden Jahr anstehenden Landesgartenschau 2026 in Ellwangen nach einem Radwegekonzept in Richtung Ellwangen gefragt. Der Bürgermeister informierte über die Radwegekonzeption des Ostalbkreis sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2024, welche nur spärlich genutzt wurde.
Aus der Bürgerschaft wurde nachgefragt, ob die Veröffentlichung der Tagesordnung für eine Gemeinderatssitzung ausführlicher erfolgen könne. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Veröffentlichung der Tagesordnung nach bestimmten Vorgaben und einem bestimmten Muster erfolge, an welchen sich alle Gemeinden orientieren, und führte aus, dass die Sachverhaltsdarstellungen zu den Tagesordnungspunkten auf der Homepage eingestellt werden.
Aus der Bevölkerung wurde nachgefragt, warum das Amtsblatt nicht ab dem ersten Tag online verfügbar sei. Der Bürgermeister erläuterte die vertragliche Regelung zur Veröffentlichung und wies darauf hin, dass sich der Gemeinderat zum Jahreswechsel 2024/2025 mit der Thematik der Zurverfügungstellung des Amtsblatt als Online-Version befasst hatte, sich aber aus Kostengründen dagegen entschieden hatte. Aus der Bevölkerung wurde das in manchen Straßen schlechte Lichtraumprofil angesprochen. Zudem wurde nachgefragt, wie die Gemeinde für die Ansiedlung neuer Gewerbetreibende werbe. Abschließend wurde nachgefragt, ob für die Baumaßnahme im Baugebiet Meisengärten bereits Planungen über die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Grundstücken vorliege. Der Bürgermeister führte aus, dass in der heutigen Sitzung erst die Grundsatzentscheidung hierzu und die Erschließungsplanung anschließend erfolge.
 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Adelmannsfelden-West“; Aufstellungsbeschluss
 
Seit 25. Juni 2024 befindet sich die Gemeindeverwaltung mit Sebastian Götz und Hans Thoma von GÖTZ Planen & Bauen aus Mannheim im regen Austausch, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters zu ermöglichen. In Zusammenarbeit mit Sebastian Götz und Hans Thoma wurden verschiedene Standortvarianten besichtigt, beurteilt und bewertet. Für die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters sind Standortkriterien wie Kaufkraft, Einzugsgebiet, gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Auto und mit dem öffentlichen Nahverkehr entscheidend. Schlussendlich wurde in einem gemeinsamen Gesprächstermin zwischen Gemeindeverwaltung und Projektierer im Dezember 2024 der Kreuzungsbereich der Landesstraße 1073 und der Kreisstraße 3324 am westlichen Ortseingang des Hauptortes Adelmannsfelden als aussichtsreichster Standort angesehen, um eine Ansiedlung zu realisieren. Dieser Standort befindet sich im Außenbereich, weshalb durch einen Bebauungsplan auf dieser Fläche Baurecht geschaffen wird.
 
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; die Aufstellung kann insbesondere bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in Betracht kommen. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters erhöht zwar die Lebensqualität einer Gemeinde, in welcher vorher nur kleinere Läden angesiedelt waren, ungemein. Da es sich bei der Aufstellung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches aber um ein Einzelinteresse handelt und nicht um ein Verfahren für das Allgemeinwohl, darf die Gemeinde kein „normales“ Bebauungsplanverfahren durchführen. Um Baurecht zu schaffen, ist somit ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren erforderlich.
 
Die Grundstücksflächen wurden zwischenzeitlich vertraglich gesichert. Landschaftsarchitekt Andreas Walter von Plan Werk Stadt aus Westhausen wurde durch die GÖTZ Planen & Bauen aus Mannheim für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren sowie das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beauftragt. Am 10. April 2025 erfolgte bereits ein Vorgespräch zwischen Bürgermeister Hoke und Frau Zanek, Verbandsdirektorin des Regionalverbands Ostwürttemberg und am 14. April 2025 fand ein gemeinsamer Scooping-Termin mit den Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange statt, um ein erstes Feedback zum Standort zu erhalten und um bereits im Vorentwurf die Einwendungen berücksichtigen zu können.
 
Sebastian Götz stellte dem Gemeinderat sowie den Anwesenden die familiengeführte Götz-Gruppe vor, welche seit mehr als vier Jahrzehnten im Bereich Projektierung tätig ist. Hans Thoma informierte über die bisherigen Gespräche und teilte mit, dass die Götz-Gruppe mit zwei Lebensmittelmarktketten für den Standort Adelmannsfelden im Kontakt stehen. Die Entscheidung über den Betreiber erfolgt seitens der Götz-Gruppe zu einem späteren Zeitpunkt. Herr Thoma bedankte sich beim Bürgermeister für die gute Zusammenarbeit. Andreas Walter erläuterte die Aufstellung des Bebauungsplans.
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde die Realisierung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich der Landes- und Kreisstraße thematisiert, zudem die Querungshilfe und die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landesstraße von und nach Pommertsweiler.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden beschloss nach intensiver Beratung einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes „Adelmannsfelden-West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich geht aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes hervor. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.
 
 
Adelmannsfelder Blättle; Beratung und Beschlussfassung
-        Erhöhung des Bezugspreises für das Adelmannsfelder Blättle ab 1. Januar 2026
-        Beteiligung der Gemeinde an den Vertriebskosten
 
Seit 1997 wird das Adelmannsfelder Blättle von der Druckerei Opferkuch in Ellwangen, jetzt Medien-Centrum Ellwangen GmbH hergestellt und vertrieben. Derzeit kostet das Amtsblatt den Abonnenten 31,50 €/Jahr. Diesem Preis hatte der Gemeinderat in der Sitzung vom 14. November 2023 zugestimmt. Der Bezugspreis muss entsprechend der gültigen Nachtragsvereinbarung bis 31. Dezember 2025 konstant gehalten werden. Die Medien-Centrum Ellwangen GmbH hat fristgerecht den Antrag auf Erhöhung des Bezugspreises für das Adelmannsfelder Blättle von 31,50 €/Jahr auf 33,10 €/Jahr gestellt. Begründet hat die Medien-Centrum Ellwangen GmbH den Erhöhungsantrag mit deutlichen Preissteigerungen bei den Material- (Papier), Energie- und Personalkosten. Leider ist bei den Amtsblättern, wie auch bei den Tageszeitungen zu beobachten, dass die Abonnentenzahlen rückgängig sind, zumal das Adelmannsfelder Blättle mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auch kostenlos über die Homepage der Gemeinde Adelmannsfelden heruntergeladen werden kann. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung die von der Medien-Centrum Ellwangen GmbH beantragte Erhöhung maßvoll und akzeptabel. Der Bezugspreis soll dann zumindest wiederum für 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2027 konstant gehalten werden.
 
Des Weiteren informierte die Medien-Centrum Ellwangen GmbH, dass zusätzlich zu den normalen Kostensteigerungen ab 1. Januar 2026 eine weitere außergewöhnliche Kostenentwicklung durch die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 12,82 € auf 13,90 € zu erwarten sei. „Diese Erhöhung um 8,42 % innerhalb eines Jahres – sowie die bereits geplante weitere Steigerung des Mindestlohns zum Jahr 2027 auf 14,60 € (+5,04 %) – kann unseres Erachtens nicht vollständig und linear auf die Abonnementpreise umgelegt werden. Selbst ohne Berücksichtigung der üblichen jährlichen Preissteigerungen würde dies für die Bürger zu spürbaren Belastungen führen und die Gefahr von Kündigungen erhöhen“, so die Medien-Centrum GmbH im Schreiben vom 21. Oktober 2025. Die Medien-Centrum Ellwangen GmbH hat die Gemeinde Adelmannsfelden darum gebeten, zu prüfen, ob eine jährliche Beteiligung der Gemeinde an den Vertriebskosten zur Abmilderung dieser außergewöhnlichen Kostenentwicklung möglich wäre. Konkret schlägt die Medien-Centrum Ellwangen GmbH eine Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhe von 430 € pro Jahr vor. Dieser Betrag entspricht laut der Medien-Centrum Ellwangen GmbH den Mehrkosten, die durch die Mindestlohnerhöhung entstehen.
 
Nach eingehender Beratung stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Erhöhung des Bezugspreises für das Adelmannsfelder Blättle auf 33,10 €/Jahr ab dem 1. Januar 2026 zu. Der Preis muss bis mindestens 31. Dezember 2027 konstant gehalten werden. Die Verwaltung wurde mit der verwaltungsrechtlichen Bearbeitung beauftragt. Der Gemeinderat stimmte zudem einer Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Vertriebskosten in Höhe von 430,- €/Jahr zu. Des Weiteren legte der Gemeinderat fest, dass die Höhe der Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Vertriebskosten ebenfalls bis mindestens 31. Dezember 2027 konstant gehalten werden muss.
 

 
Neubau des Hochbehälters Langäcker mit Druckerhöhungsanlage; Beratung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Fassade
 
Derzeit entsteht auf der Fläche östlich des Wasserturms Langäcker der Neubau des Hochbehälters Langäcker mit Druckerhöhungsanlage. Die äußere Gestaltung des Hochbehälters mit dem Gemeindewappen auf allen vier Seiten wurde bei der Ausschreibung des Gewerks Stahl-, Dach- und Fassadenbau im Leistungsverzeichnis berücksichtigt.
 
In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 3. November 2025 erfolgte die Vorberatung.
 
Der Technische Ausschuss hat sich in der Vorberatung dafür ausgesprochen, dass auf der östlichen Giebelseite des Hochbehälters das Gemeindewappen in einer Größe von ca. 2,0 m (hoch) x 1,7 m (breit) angebracht wird. Die Oberkante des Gemeindewappens soll auf Höhe der Traufe der Nord- und Südfassade des Gebäudes (Schnittpunkt der Fassade mit der wasserführenden Schicht des Dachs) liegen. Auf der westlichen Giebelseite soll kein Gemeindewappen angebracht werden, da der Wasserturm Langäcker unmittelbar vor dem Wappen steht und an diesem das Wappen der Gemeinde bereits angebracht ist.
  
Auf der Nord- und Südwand soll kein Gemeindewappen angebracht werden, sondern ein Logo, welches auf das Gebäude als Wasserspeicher hinweist.
 
Seitens des Technischen Ausschusses wird vorgeschlagen, dass es sich hierbei um einen geschwungenen Wassertropfen handeln soll, in welchem Wellen erkennbar sind.
Vorlagen aus dem Internet können aufgrund von Urheberrecht, Besitz-/Eigentumsansprüchen und sonstigen Bildrechten nicht bedenkenlos übernommen werden. Aus diesem Grund wurde die Firma Renner beauftragt ein Logo zu kreieren. Zwei Varianten eines geschwungenen Wassertropfens wurden in der Gemeinderatsitzung vorgestellt. Die Anbringung des Logos auf der Nord- und Südfassade soll so erfolgen, dass die Mitte des Logos von der östlichen Gebäudeecke doppelt so weit entfernt ist wie von der westlichen Gebäudeecke. Die Oberkante des Logos soll auf der Nord- und Südfassade 50 cm unterhalb der Dachrinne liegen.

Der Gemeinderat beschloss, dass auf der östlichen Fassade des Hochbehälters, das Gemeindewappen in einer Größe von ca. 2,0 m x 1,7 m angebracht werden soll. Die Oberkante des Gemeindewappens befindet sich auf Höhe der Traufe der Nord- und Südfassade, dass auf der östlichen Fassade kein Gemeindewappen angebracht wird.

Zudem beschloss das Gremium, dass auf der nördlichen und südlichen Fassade jeweils ein Logo mit einem geschwungenen Wassertropfen, in welchem Wellen zu sehen sind, angebracht wird. Die Mitte des Logos soll von der östlichen Gebäudeecke doppelt so weit entfernt sein wie von der westlichen Gebäudeecke. Die Oberkante des Logos befindet sich 50 cm unterhalb der Dachrinne. Der Gemeinderat hat sich für die Variante entschieden, welcher nicht komplett mit Wellen ausgefüllt ist.
 
 
Sanierung der Verkehrsflächen und der Wasserleitungen in der Finken-, Lerchen- und Meisenstraße; Beratung und Beschlussfassung
 
Im Rahmen des Förderprogramms Hellgraue Flecken zum Breitbandausbau erfolgt der Anschluss der Wohngebäude in der Finken-, Lerchen- und Meisenstraße an das Glasfasernetz. Parallel ist die Verlegung der Stromleitungen sowie der Straßenbeleuchtung von den Dachständern in den Straßenkörper vorgesehen. Anfang Oktober 2025 erfolgte die Begehung der o. g. Straßen zusammen mit dem Vertreter des Ingenieurbüros, Vertretern der EnBW ODR und der Tiefbaufirma.
Hierbei wurde neben der Trassenfestlegung der Zustand der Verkehrsflächen begutachtet. Es wurde festgestellt, dass die Verkehrsflächen -insbesondere im Bereich der Finkenstraße- über keinen ordnungsgemäßen Unterbau verfügen. Der desolate Zustand ist an mehreren Stellen ersichtlich und es ist davon auszugehen, dass die Sanierung der Verkehrsfläche in der Finken-, Lerchen- und Meisenstraße in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden muss. Es ist davon auszugehen. Dass im Rahmen der Erschließung mit Gas durch die EnBW ODR ein ordnungsgemäßer Unterbau erstellt wurde. Im Rahmen des Breitbandausbaus Hellgraue Flecken wird in einem weiteren Bereich der Verkehrsfläche ein ordnungsgemäßer Unterbau erstellt. Somit müssten nur noch ca. 821 m² Verkehrsfläche saniert werden, um im gesamten Glasfaserausbaubereich nach der Tiefbaumaßnahme einen ordnungsgemäßen Unterbau zu haben.
 
Nach Rücksprache mit Herrn Lutz von der Fa. Roth würde der Preis voraussichtlich 85 €/m² netto betragen und beinhaltet das Auskoffern (40 cm) sowie den Einbau einer Frostschutzschicht, einer Asphalttragschicht und einer Asphaltdeckschicht.
 
Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart kann die Gemeinde Adelmannsfelden hierfür einen Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichsstock stellen.
Der zeitliche Ablauf wäre die Stellung des Ausgleichstock-Antrag sowie einen Antrag auf vorzeitigen Beginn noch in 2025 und in der Januarsitzung 2026 den Vergabebeschluss im Gemeinderat zu fassen.
 
Die Baugebiete Meisengärten sind aus den 1960iger Jahren und der Bauhof musste in der näheren Vergangenheit mehrmals die Wasserleitungen in diesem Bereich aufgrund von Rohrbrüchen reparieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Austausch der Wasserleitungen im Bereich, in welchem der Breitbandausbau und die Sanierung der Verkehrsfläche erfolgt. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 207.000 € belaufen. Für den Austausch der Wasserleitung gibt es kein Förderprogramm. Die Gemeinde müsste hierbei 100 % der Kosten tragen.
 
Der Gemeinderat beschloss, die Restasphaltflächen mit ca. 821 m² im Rahmen des Breitbandausbaus Hellgraue Flecken zu sanieren. Der Gemeinderat beschloss, die Wasserleitungen im Bereich der Straßensanierungen der Finken-, Lerchen- und Meisenstraße zu sanieren. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Antragstellung auf Förderung aus dem Ausgleichstock. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit dem Einstellen der Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2026.
 

Baugesuche

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zu einem Bauvorhaben im Außenbereich zu erteilen.
 
 
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
 
Bürgermeister Hoke gab aus der Sitzung des Gemeinderates am 16. Oktober 2025 bekannt, dass der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil der vergangenen Sitzung Beschlüsse zu Änderung mehrerer Arbeitsverträge gefasst hatte, zudem zur Einstellung einer Reinigungskraft. Des Weiteren gab der Bürgermeister bekannt, dass der Gemeinderat beschlossen hat, die Homepage der Gemeinde zu überarbeiten und eine Bürger-App einzurichten.
 
 
Baugesuche
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass die Durchfahrt zur Schloßstraße im Bereich des Parkplatzbereichs beim Gasthaus Adler aufgrund parkender Fahrzeuge zum Teil nicht möglich ist. Der Bürgermeister sicherte zu, dies im Rahmen der nächsten Verkehrsschau zu thematisieren und eine Lösung zu finden.
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nach der Funktionsfähigkeit der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet Dollishäusle-West gefragt. Der Bürgermeister informierte, dass der Bauhof alle Vorarbeiten bereits Mitte Oktober 2025 abgeschlossen hatte. Derzeit wird auf die Inbetriebnahme durch die EnBW ODR gewartet.
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Adelmannsfelden-West
Gestaltung der Fassade am Neubau Hochbehälter Langäcker
Gestaltung der Fassade am Neubau Hochbehälter Langäcker

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