Gemeinde Adelmannsfelden

Seitenbereiche

Volltextsuche

Navigation

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Adelmannsfelden gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Adelmannsfelden wenden.

Sitzungstermine

Es sind derzeit leider keine Sitzungstermine in der Datenbank vorhanden.

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Bürgerfragestunde
 
Aus der Bürgerschaft wurde nach den Festsetzungen des Baugebietes Dollishäusle-West hinsichtlich Bebaubarkeit der Grundstücke gefragt sowie ob eine Bedarfsermittlung vor Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt sei. Der Bürgermeister informierte über die Festsetzungen im Bebauungsplan sowie der Vorgaben hinsichtlich Schaffung von Baurecht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens.
 


 
Änderung des Flächennutzungsplans und Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Adelmannsfelden-West“
 
Seit 25. Juni 2024 befindet sich die Gemeindeverwaltung mit einem Projektierer im Austausch, um die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters zu ermöglichen. In der Gemeinderatssitzung vom 12. November 2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren „Adelmannsfelden-West“ gefasst.
 
In Vorbereitung der Realisierung eines Lebensmitteldiscounters wurden in Zusammenarbeit mit Herrn Sebastian Götz und Herrn Hans Thoma von GÖTZ Planen & Bauen aus Mannheim verschiedene Standortvarianten besichtigt, beurteilt und bewertet. Für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters sind Standortkriterien wie Kaufkraft, Einzugsgebiet, gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Auto und mit dem öffentlichen Nahverkehr entscheidend. Schlussendlich wurde in einem gemeinsamen Gesprächstermin zwischen Gemeindeverwaltung und Projektierer im Dezember 2024 der Kreuzungsbereich der Landesstraße 1073 und der Kreisstraße 3324 am westlichen Ortseingang des Hauptortes Adelmannsfelden als aussichtsreichster Standort angesehen, um eine Ansiedlung zu realisieren. Am 10. April 2025 erfolgte ein Vorgespräch zwischen Bürgermeister Hoke und Frau Zanek, Verbandsdirektorin des Regionalverbands Ostwürttemberg und am 14. April 2025 fand ein gemeinsamer Scooping-Termin mit den Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange statt, um ein erstes Feedback zum Standort zu erhalten und um bereits im Vorentwurf die Einwendungen berücksichtigen zu können.
 
Andreas Walter von Plan Werk Stadt aus Westhausen stellte den Vorentwurf sowie die Bauleitplanverfahren in der Gemeinderatssitzung vor.
 
Der Gemeinderat nahm den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes „Adelmannsfelden-West“ mit Begründung und die zugehörigen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 26. Februar 2026 sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung jeweils in der Fassung vom 30. Januar 2026 zur Kenntnis und billigte den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes „Adelmannsfelden-West“ mit Begründung und die zugehörigen Bauvorschriften jeweils in der Fassung vom 26. Februar 2026 sowie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und artenschutzrechtliche Relevanzprüfung jeweils in der Fassung vom 30. Januar 2026.
 
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren zum Be-bauungsplan mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Adelmannsfelden-West“.
 
Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Sonderbaufläche Einzelhandel „Adelmannsfelden-West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich geht aus der Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung hervor.
 
Der Gemeinderat nahm den vorliegenden Vorentwurf der 44. Flächennutzungsplanänderung der VVG Ellwangen für den Bereich der Sonderbaufläche Einzelhandel „Adelmannsfelden-West“ vom 26. Februar 2026 zur Kenntnis und billigte den vorliegenden Vorentwurf der 44. Flächennutzungsplanänderung der VVG Ellwangen für den Bereich der Sonderbaufläche Einzelhandel „Adelmannsfelden-West“ vom 26. Februar 2026.
 
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren zur Flächennutzungsplanänderung für den Bereich der Sonderbaufläche Einzelhandel „Adelmannsfelden-West“.
 
Die Vertreter der Gemeinde Adelmannsfelden im Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ellwangen wurden beauftragt, den Beschlussvorschlägen zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der VVG Ellwangen im Bereich der Sonderbaufläche Einzelhandel „Adelmannsfelden-West“ in Adelmannsfelden zuzustimmen.
 
 


Einwohnerantrag; Entscheidung über die Zulässigkeit gemäß § 20b GemO
 
Mit Schreiben „Nutzung des Amtsblattes der Gemeinde als Information der Einwohner über Aktivitäten und Veranstaltungen sowie deren Protokolle des Streuobstparkes Adelmannsfelden“ mit mehreren Anlagen wurde am 21. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung persönlich ein Einwohnerantrag gemäß § 20 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) abgegeben. Gemäß § 20 b Abs. 1 GemO kann die Einwohnerschaft beantragen, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit (Einwohnerantrag) behandelt.
 
Rechtliche Würdigung:
Über die Zulässigkeit des Einwohnerantrags entscheidet bei Anträgen zu Gemeinderatsangelegenheiten der Gemeinderat. Der Gemeinderat hat zu prüfen,
-        ob der Antrag eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde zum Gegenstand hat, für die der Gemeinderat              zuständig ist,
-        ob nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits ein Einwohnerantrag gleichen Inhalts gestellt wurde,
-        ob es sich nicht um eine nach § 21 Abs. 2 vom Bürgerentscheid ausgeschlossene Angelegenheit handelt,
-        ob nicht ein gesetzlich bestimmtes Beteiligungs- oder Anhörungsverfahren dem Einwohnerantrag entgegensteht,
-        ob der Antrag die Schriftform wahrt, hinreichend bestimmt und begründet ist,
-        ob bei einem gegen einen gefassten Beschluss eingereichten Einwohnerantrag die Ausschlussfrist von drei Monaten              eingehalten ist und
-        ob die erforderliche Zahl von Unterschriften von antragsberechtigten Einwohnern gegeben ist.
Sonstige Gründe rechtfertigen eine Zurückweisung des Einwohnerantrags nicht.
 
Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht sein, hinreichend bestimmt sein und eine Begründung enthalten. Laut der Kommentierung zu § 20 b GemO muss klar ersichtlich sein, welcher Punkt auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung zu bringen ist und warum die Behandlung gefordert wird. An die Begründung sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Es ist ausreichend, wenn die wesentlichen Gründe für die Antragstellung ersichtlich sind. Ein präzise ausformulierter Beschlussvorschlag kann nicht verlangt werden.
 
Nach Ansicht der Verwaltung ist der Einwohnerantrag hinreichend bestimmt, er zeigt auf, dass sich der Gemeinderat mit der Grundsatzentscheidung zur Nutzung des Amtsblattes als Informationsmedium für die Einwohnerinnen und Einwohner beschäftigen muss.
 
Von der Einwohnerschaft (Quorum von „drei von Hundert“ ist erreicht) wurde schriftlich beantragt, sich mit dem Thema „Nutzung des Amtsblattes der Gemeinde als Information der Einwohner über Aktivitäten und Veranstaltungen sowie deren Protokolle des Streuobstparkes Adelmannsfelden“ zu beschäftigen. Auch wurde in den letzten 6 Monaten diesbezüglich kein Einwohnerantrag gestellt. Es handelt sich weiterhin um eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist. Auch die übrigen Voraussetzungen für einen Einwohnerantrag gemäß § 20 b GemO sind wie oben ausgeführt, erfüllt, so dass nach Ansicht der Verwaltung die Zulässigkeit des Einwohnerantrags erfüllt ist und der Gemeinderat in diesem Sinne beschließen sollte.
 
Es wurde noch ergänzend darauf hingewiesen, dass wenn der Einwohnerantrag zulässig ist, der Bürgermeister die Angelegenheit innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags bei der Gemeinde vom Gemeinderat behandeln (mit Anhörung der Vertrauensperson) lassen muss. Der Antrag wurde am 21. Januar 2026 persönlich abgegeben, somit muss die Angelegenheit bis spätestens zum 21. April 2026 öffentlich behandelt werden.
 
Weiterhin gilt, dass gemäß § 41 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz jeder Unterzeichner des Einwohnerantrags gegen die Zurückweisung des Antrags Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben kann; über den Widerspruch entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde. Die zurückweisende Entscheidung ist als Verwaltungsakt zu qualifizieren. Die förmliche Entscheidung mit Begründung ist den Vertrauenspersonen als insoweit Empfangsberechtigten bekannt zu geben.
 
Die eingereichten Unterlagen wurden zur Prüfung, ob es sich beim eingereichten Schreiben um einen Einwohnerantrag gemäß § 20 b GemO handelt, an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ostalbkreis weitergegeben. Die Auffassung der Verwaltung, dass es sich hierbei um einen Einwohnerantrag gemäß § 20 b GemO handelt, wurde bestätigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Adelmannsfelden beschloss die Zulässigkeit des Einwohnerantrags zum Thema „Nutzung des Amtsblattes der Gemeinde als Information der Einwohner über Aktivitäten und Veranstaltungen sowie deren Protokolle des Streuobstparkes Adelmannsfelden“ des Herrn Martin Götz gemäß § 20 b Abs. 3 GemO. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Anhörung der Vertrauenspersonen des Einwohnerantrags „Nutzung des Amtsblattes der Gemeinde als Information der Einwohner über Aktivitäten und Veranstaltungen sowie deren Protokolle des Streuobstparkes Adelmannsfelden“. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen.
 


 
Kläranlage Abtsgmünd – Oberflächensanierung des kleinen Belebungsbeckens; Beratung und Beschlussfassung
 
Die Reinigung der kommunalen Abwässer ist für die Gemeinde eine wichtige Pflichtaufgabe, die stetig große finanzielle Investitionen erfordert. Aufgrund der zu betreuenden Fläche in der Gemeinde und der neuen gesetzlichen Vorgaben stehen die Verantwortlichen ständig vor neuen Herausforderungen. Im Bereich der Abwasserbeseitigung betreibt die Gemeinde eine Kläranlage, mehrere Regenüberlaufbecken, Pumpwerke und Regenrückhaltebecken, zudem sind die Kanäle des Hauptorts über eine Druckleitung an das Klärwerk in Abtsgmünd angeschlossen. Das Abtsgmünder Klärwerk wurde erstmals 1987 in Betrieb genommen und wurde im Zuge der interkommunalen Abwasserbeseitigung IA³ zwischen Adelmannsfelden und Abtsgmünd von 2013 bis 2015 erweitert und ist nun auf 13.000 Einwohnerwerte ausgelegt.
 
Bei der ersten vollständigen Entleerung und Reinigung des großen Kombibeckens im Juli 2019 konnte ein starker Abrieb an den Betonwänden festgestellt werden. Da dies langfristig zu einem großen Problem an den Bauwerken führen kann, wurden umfangreiche Ermittlungen zur Schadensursache und -vermeidung angestoßen und verschiedene Fachingenieure zur Beratung hinzugezogen. Da beide Belebungsbecken einen massiven Angriff auf die Zementmatrix aufweisen, wurden an beiden Bauwerken entsprechende Bohrkerne entnommen. Ziel der Probenahmen und Analysen war, eventuelle Schädigungen aus den Rückständen der oberflächennahen Schichten nachzuweisen. Verglichen wurden die oberflächennahen Bereiche mit den tieferen Schichten, die sichtbar keine Schädigungen aufweisen. Dazu wurden die Proben mittels Röntgenbeugung, Röntgenfluoreszenz und durch eine differenzielle Thermogravimetrie (DTG) untersucht. Als Ergebnis konnte keine Ursache der Problematik im Bereich der Betontechnologie lokalisiert werden.
 
Ein weiterer Fokus lag auf der chemischen Zusammensetzung des Abwassers in den Belebungsbecken. Um das Potential zur Betonschädigung des Abwassers zu bestimmen, mussten mehrere Parameter ermittelt werden.
 
Hintergrund dieser Untersuchungen war, dass bei niedrigem pH-Wert und niedrigem Calcium- und Magnesium-Gehalt im Abwasser, die Zementmatrix des Betons nicht stabil ist. Die Zementmatrix besteht zu einem großen Teil aus Calciumhydroxid und Hydrate aus Calciumsilikaten. Das Calciumhydroxid und Calciumionen reagieren mit dem im Wasser gelösten Hydrogencarbonat zu Calciumcarbonat. Durch diese Reaktion verliert die Betonmatrix Calcium und wird geschwächt bzw. aufgelöst. Es bleibt nur amorphes Siliciumdioxid übrig, das durch fließendes Wasser abgetragen wird. Die Kombination aus Verringerung der Festigkeit und mechanischem Abtrag äußert sich in einer optisch wahrnehmbaren Oberflächenrauhigkeit und Erhabenheit des Zuschlagskorns. Dieser „Materialverlust“ stellt eine stetige Verringerung des Bauteilquerschnitts dar und kann im schlimmsten Fall zu statischen Konsequenzen bis zum Bauteilversagen führen.
 
Nach erstmaliger Feststellung der Problematik wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Betonkorrosion einzudämmen:

  • 08/2020 Umstellung des Fällmittels von saurem Eisen(III)-Chlorid (ph-Wert ~2) auf basisches Natriumaluminat (ph-Wert ~14) um den pH-Wert im Abwasser anzuheben.
  • Um den Erfolg der Maßnahmen prüfen zu können, wurden im Februar 2021 Betonwürfel der gleichen Betonqualität wie die Bauwerkswände in die Belebungsbecken eingehängt und in regelmäßigen Abständen kontrolliert und dokumentiert.
  • Da an den Probewürfeln nach wie vor ein Betonabrieb zu erkennen war, wurde im August 2021 als weitere Maßnahme die Beschaffung eines Silos beschlossen, um dem Abwasser im Zulaufbereich Calciumcarbonat (Kreide) beizumischen. Dies soll dem Abwasser als Reaktionsmittel dienen, um den Angriff auf die Zementmatrix weiter zu vermindern.

Der Angriff auf die Zementmatrix an beiden Belebungsbecken ist, wie vor beschrieben, eindeutig auf den Angriff durch kalklösende Kohlensäure zurückzuführen. Um einen weiteren Angriff auf die Zementmatrix und den damit verbundenen stetigen Betonabtrag entgegenzuwirken, ist hier eine Betoninstandsetzung dringend anzuraten. Ohne bauwerksschützende Maßnahmen ist langfristig unter Umständen sogar mit statischen Problemen und somit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
 
Parallel zu den Untersuchungen wurden Musterplatten mit verschiedenen Oberflächenschutzsystemen der Firma MC Bauchemie in das Belebungsbecken eingehängt, um eine Beständigkeit des Materials unter realen Bedingungen nachzuweisen.
 
Beim neuen Belebungsbecken wird die normativ geforderte Nutzungsdauer gemäß den 2013 gültigen Normen und Richtlinien von 30 Jahren nicht erreichbar sein. Beim alten Belebungsbecken aus dem Jahr 1987 ist das normativ geforderte Bauwerksalter mit 39 Jahren bereits erreicht bzw. überschritten. Bei einer Komplettsanierung kann bei einer sach- und fachgerechten Instandsetzung von einer weiteren Nutzung von 30 Jahren ausgegangen werden.
 
Beim 14-monatigem Langzeitversuch hatte sich das Oberflächenschutzsystem MC-RIM Protect mit einer zusätzlichen Oberflächenvergütung mit MC-DUR 1177 WV-A als sehr widerstandsfähig und dauerhaft erwiesen. Die zusätzliche Oberflächenvergütung schützte das mineralische Oberflächenschutzsystem vor zu schnellem Feuchtigkeitsverlust (zusätzliche Nachbehandlung) und erhöhte sowohl die chemische als auch die mechanische Widerstandsfähigkeit. Selbst bei einer mikroskopischen Untersuchung der Probekörper konnte keine erkennbare Schädigung nachgewiesen werden. Es konnte lediglich eine Farbänderung der Oberfläche festgestellt werden.
 
In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses IA³ am 7. April 2025 wurde die Frage gestellt, ob eine Edelstahlauskleidung, wie dies am Wasserturm Adelmannsfelden ausgeführt wurde, nicht günstiger und langlebiger wäre. Dies wurde von den Weber Ingenieuren geprüft und die Kosten abgeschätzt. Ergebnis war, dass bei dieser Ausführungsart mit einer Fläche von 950 m², einer Blechstärke von 4 mm mit Baukosten in Höhe von ca. 1.543.750 € zu rechnen sei. Weiter wird die technische Umsetzbarkeit sehr kritisch gesehen.
 
Aus diesen Gründen wurde vorgeschlagen, im ersten Zug das kleine Belebungsbecken (Baujahr 1987) mit diesem Oberflächenschutzsystem zu versehen, um die weitere Nutzungsdauer von 30 Jahren zu gewährleisten. In einem zweiten Schritt soll das große Belebungsbecken (Baujahr 2013) ebenfalls beschichtet werden. Die Weber Ingenieure haben auf Basis der Planunterlagen die Massen für die Oberflächensanierung ermittelt, in ein Leistungsverzeichnis übernommen und bepreist.
 
Der Gemeinsame Ausschuss IA³ hat in seiner letzten Sitzung am 9. Februar 2026 über die Sanierung des kleinen Belebungsbeckens ausführlich beraten und die Empfehlung an die beiden Gemeinderäte ausgesprochen. Der Technische Ausschuss hat die Sanierungsmaßnahme in der Sitzung vom 10. Februar 2026 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat der Sanierungsmaßnahme zuzustimmen.
 
Bei der Maßnahme handelt es sich trotz der Kostenhöhe um eine Sanierungsmaßnahme, welche über die jährliche Betriebskostenabrechnung unter den Gemeinde Adelmannsfelden und Abtsgmünd verrechnet wird. Der Eigenanteil der Gemeinde Adelmannsfelden wird ca. 77.000 € betragen.
 
Der Bürgermeister informierte das Gremium, dass am Sitzungstag bei der Verwaltung der Vorschlag einging, wie bei der Sanierung von Biogasanlagen die Sanierung mit einer Spezialfolie durchzuführen. Dieser Vorschlag wurde mit der Gemeinde Abtsgmünd, dem Landratsamt, dem beteiligten Ingenieurbüro Weber sowie einem externen Ingenieurbüro beraten. Das Fazit ist, dass es hierfür keine bauaufsichtliche Zulassung gebe und dieses Verfahren somit nicht erfolgen könne.
 
Der Gemeinderat beschloss nach intensiver Beratung, der Sanierung des kleinen Belebungsbeckens in der Kläranlage Abtsgmünd mit dem Oberflächenschutzsystem MC-RIM Protect mit einer zusätzlichen Oberflächenvergütung mit MC-DUR 1177 WV-A zuzustimmen.
 


 
Baugesuche
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Dollishäusle-West“ das Einvernehmen zu einem Bauvorhaben zu erteilen.
 


 
37. KW Ostalbrallye 2026
 
Der Bürgermeister gab bekannt, dass zwischenzeitlich die verkehrsrechtliche Anordnung für die 37. KW Ostalbrallye 2026 am Samstag, den 18. April 2026, erfolgt ist.
 

 

Aufnahmeverpflichtung 2026
 
Des Weiteren informierte der Bürgermeister den Gemeinderat über die Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Kalenderjahr 2026.
 

 

Veröffentlichung von Ehe- und Geburtstagsjubilaren

 
Der Bürgermeister informierte das Gremium, dass aufgrund der Einschätzung des Landesdatenschutzbeauftragten zur Veröffentlichung von Ehe- und Geburtstagsjubilaren im Amtsblatt die Gemeindeverwaltung auf Anregung in der vergangenen Gemeinderatssitzung eine unbürokratische Lösung gefunden hat. Gemeinderat Dr. Christoph Schlicher wird im Auftrag der Gemeindeverwaltung ehrenamtlich und unentgeltlich die Abfrage bei den Jubilaren durchführen.
 
  

Anfragen
 
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nachgefragt, ob es einen Abschlussbericht zur Entschlammungsmaßnahme des Dorfweihers gebe. Der Bürgermeister teilte mit, dass dies bereits für die März-Sitzung eingeplant sei.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden vom Bürgermeisteramt Adelmannsfelden gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Adelmannsfelden wenden.

Sitzungstermine

Es sind derzeit leider keine Sitzungstermine in der Datenbank vorhanden.