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In der öffentlichen Sitzung am 21. April 2026 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Themen befasst.
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans 2026/2027, Beratung und Beschlussfassung
Betreuung und Bildung sind zentrale kommunale Themenfelder mit sehr viel Dynamik. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat im Kita-Fahrplan 2025 eindringlich auf den stetig wachsenden Fachkräftemangel hingewiesen und befristete sowie langfristige Maßnahmen vorgeschlagen.
Das Kindergartenwesen wurde bereits 2004 vom Land Baden-Württemberg kommunalisiert. Durch das Kindertagesbetreuungsgesetz werden die Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege herangezogen. Sie haben darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht.
Ein attraktives Betreuungs- und Bildungsangebot gehört zu den wichtigsten Standortvoraussetzungen für die Wohnortwahl junger Familien. Aktuell bietet die Gemeinde Adelmannsfelden vielfältige Kinderbetreuung in einer Einrichtung am Hauptort Adelmannsfelden an. Die Betreuungsangebote werden laufend bedarfsgerecht weiterentwickelt.
Der Kindergartenbedarfsplan der Gemeinde Adelmannsfelden wird bereits seit über 20 Jahren im Gemeinderat vorgestellt und nun mit den Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2026/2027 fortgeschrieben.
Bürgermeister Manuel Hoke und die Leiterin des evangelischen Kindergartens, Anke Häfele, erläuterten den Kindergartenbedarfsplan für das kommende Kindergartenjahr, die aktuellen Problemlagen sowie das weitere Vorgehen.
Der Gemeinderat nahm vom Kindergartenbedarfsplan 2026/2027 der Gemeinde Adelmannsfelden zustimmend Kenntnis. Die Bedarfsplanung wird dem örtlichen Träger der Jugendhilfe gemäß § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz angezeigt.
Bebauungsplan „Untere Reute, 1. Änderung“ der Gemeinde Abtsgmünd; Anhörung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Abtsgmünd hat am 26. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Untere Reute“ zu ändern.
Die vorhandene Infrastruktur in der „Reutesiedlung“ entsprach bislang keinem ordnungsgemäßen Ausbau einer Erschließungsstraße. Im Rahmen der bautechnisch ordnungsgemäßen Herstellung der Infrastruktur in der „Reutesiedlung“ sollen die bauplanungsrechtlichen Unstimmigkeiten im Bereich des „Prof.-Friedrich-von-Keller-Weges“ behoben werden. Die planerischen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans „Untere Reute“ aus dem Jahr 1958 wurden für die Erschließungsstraße „Prof.-Friedrich-von-Keller-Weg“ nicht umgesetzt. Dies betrifft insbesondere den Verlauf des Straßenkörpers sowie die überplanmäßig realisierte Straßenbreite. Die Bebauungsplanänderung wird den heutigen Zustand planungsrechtlich darstellen und damit klare Rechtsverhältnisse für die Zukunft schaffen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, keine Bedenken zum Bebauungsplan „Untere Reute, 1. Änderung“ in Abtsgmünd zu erheben. Die Verwaltung wurde mit der Abgabe einer Stellungnahme beauftragt.
Bekanntgabe des Prüfungsberichtes über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 der Gemeinde Adelmannsfelden
Die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 war für die Gemeinde Adelmannsfelden im Zuge der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) erforderlich geworden. Nach mehreren Jahren der Vorarbeit hat der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 beschlossen.
Die Geschäftsbereiche Rechnungsprüfung und Kommunalaufsicht des Landratsamts Ostalbkreis wurden mit E-Mail vom 7. Februar 2022 über den Beschluss der Eröffnungsbilanz informiert. Knapp zwei Jahre später, im Dezember 2023, wurden weitere Unterlagen zur Prüfung seitens der überörtlichen Prüfung angefragt, die von der Gemeindeverwaltung im Januar 2024 dorthin übermittelt wurden. Mit der eigentlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde von den überörtlichen Prüfern im Lauf des Jahres 2025 begonnen.
Bürgermeister Hoke und Kämmerer Fuchs informierten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte über den Prüfungsbericht des Landratsamts Ostalbkreis, Geschäftsbereich Rechnungsprüfung, vom 19. März 2026 über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2020 der Gemeinde Adelmannsfelden sowie die Bestätigung nach § 114 Abs. 5 GemO des Geschäftsbereichs Kommunalaufsicht vom 23. März 2026. Bei der überörtlichen Prüfung durch den Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hatten sich keine wesentlichen Beanstandungen ergeben. Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht zur Kenntnis.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Hoke gab aus der Sitzung des Gemeinderates am 25. März 2026 bekannt, dass der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil der vergangenen Sitzung den Beschluss über die endgültige Festlegung des Standortes des künftigen Kassenautomaten der VR-Bank Ellwangen gefasst hat. Der Kassenautomaten der VR-Bank Ellwangen wird gemeinsam mit der Kreissparkasse Ostalb betrieben. Der Kassenautomat wird im Parkplatzbereich bei der Bushaltestelle neben Hauptstraße 91 errichtet. Der Gemeinderat hat sich gegen die Veräußerung einer Teilfläche eines Grundstücks ausgesprochen und ebenfalls gegen den Erwerb eines anderen Grundstücks. Zudem hat der Gemeinderat hat beschlossen, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
Bebauungsplan „Sportgelände Schäufelfeld, 3. Änderung“ in Bühlerzell; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat der Gemeinde Bühlerzell hat am 23. März 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Sportgelände Schäufelfeld, 3. Änderung“ gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan „Sportgelände Schäufelfeld“ aus dem Jahre 1988 wurde eine Gemeinbedarfsfläche mit der zulässigen Nutzung als Sportanlage in der Gemeinde Bühlerzell geschaffen. Durch den Wunsch des Sportvereines, an Stelle eines Übungsspielfeldes einen vollwertigen zweiten Sportplatz zu schaffen, wurde eine geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes in südlicher Richtung und somit eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan „Sportgelände Schäufelfeld, 1. Änderung“ ist am 24. August 1995 in Kraft getreten. Eine erneute Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, da aufgrund begrenzter Kapazitäten eine zusätzliche Ballspielhalle benötigt wurde. Die vorliegende 3. Änderung beinhaltet eine Vergrößerung des bisherigen Baufeldes. Das bestehende Vereinsheim stößt an seine Kapazitäten und der Sportverein benötigt dringend eine Erweiterung dessen. Dieses soll westlich des bestehenden Gebäudes errichtet werden. Hierzu ist die Vergrößerung der Baugrenze erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, keine Bedenken zum Bebauungsplan „Sportgelände Schäufelfeld, 3. Änderung“ in Bühlerzell zu erheben. Die Verwaltung wurde mit der Abgabe einer Stellungnahme beauftragt.
Dank der Landeswahlleiterin an die ehrenamtlichen Helfer bei der Landtagswahl 2026
Der Bürgermeister überbrachte den anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten den Dank der Landeswahlleiterin für das ehrenamtliche Engagement, die gute Vorbereitung sowie die hervorragende Arbeit der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahlsonntag.
Bekanntgabe der Ernennung von Standesbeamten
Bürgermeister Hoke informierte den Gemeinderat, dass eine Vertretungsregelung im Bereich Standesamtswesen zwischen den Gemeinden Abtsgmünd und Adelmannsfelden bereits seit vielen Jahren besteht, und gab bekannt, dass in der vergangenen Woche Frau Annika Sanwald und Herr Pascal Eisenbeiß, beide Vollstandesbeamte bei der Gemeinde Abtsgmünd, zu Standesbeamten der Gemeinde Adelmannsfelden ernannt wurden.
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