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In der öffentlichen Sitzung am 21. Mai 2026 hat sich der Gemeinderat mit folgenden Themen befasst.
Bürgerfragestunde
Aus der Bürgerschaft wurde darum gebeten, mehrere Feldwege mit einem Gräter zu bearbeiten. Des Weiteren wurde aus der Bürgerschaft um Prüfung gebeten, ob auf einer Verkehrsfläche ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot durchgesetzt werden könne.
Unterhaltung von Feld- und Waldwegen aus den Jagdpachterträgen (Jagdschotter); Entscheidung über die Anträge 2026; Beratung und Beschlussfassung
Im Haushaltsplan 2026 sind für die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen aus den Jagdpachterträgen wiederum 4.000 € vorgesehen.
Der Vorlage beigefügt ist die von Revierleiter Dominik Kuhn und Bauhofleiter Maximilian Birnstiel erstellte Vorschlagsliste. Insgesamt sind im Jahr 2026 vier Anträge auf Zuteilung von Jagdschotter für Feld- und Waldwege mit einer Menge von 241 t und einer Größenordnung von 5.567,10 € eingegangen. Somit reichen die im Haushaltsplan 2026 zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus.
Der Vorschlag sieht nun durchweg eine teilweise Berücksichtigung der vier beantragten Unterhaltungsmaßnahmen vor. Drei Unterhaltungsmaßnahmen wurden relativ stark gekürzt. Die nachvollziehbare Begründung ist der Vorschlagsliste zu entnehmen. Insgesamt werden von der Gemeindeverwaltung die Kosten für 165 t Jagdschotter in einer Größenordnung von 3.811,50 € getragen.
Zu berücksichtigen ist, dass die globalen Kostensteigerungen auch im Bereich Wegebau spürbar sind. Somit wird es weiterhin in den Folgejahren nur noch möglich sein, bei gleichbleibender Summe (4.000 €) geringere Mengen an Jagdschotter als in der Vergangenheit zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeindeverwaltung befürwortet den Verteilungsvorschlag und bedankt sich bei Revierleiter Dominik Kuhn und Bauhofleiter Maximilian Birnstiel für die Aufstellung der Vorschlagsliste.
Der Gemeinderat stimmte der Bewilligung von Jagdschotter entsprechend der Vorschlagsliste für 2026 mit einer Größenordnung von 165 t und einem Betrag von 3.811,50 € zu.
3. Änderung des Regionalplans 2035 der Region Ostwürttemberg im Bereich Sondergebiet „Klinikum“, Essingen; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ostwürttemberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2024 die Behandlung der zum Regionalplanentwurf vorgebrachten Anregungen und Bedenken aus der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen sowie den Satzungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2035 gefasst. Im Herbst 2025 wurde der Regionalplan 2035 für Ostwürttemberg vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg hat in ihrer Sitzung am 20. März 2026 den Offenlagebeschluss für eine Änderung des Regionalplans Ostwürttemberg 2035 für das Vorhaben „Klinikum“ in Essingen sowie die damit in Verbindung stehende 123. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen gefasst. Die Gemeinde Adelmannsfelden wird als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Gemeinderat beschloss, keine Bedenken zur Änderung des Regionalplans im Bereich Sondergebiet „Klinikum“ in Essingen zu erheben. Die Verwaltung wurde mit der Abgabe einer Stellungnahme beauftragt.
Fahrzeuge und Geräte des Bauhofs - Anpassung der Prioritätenliste; Beratung und Beschlussfassung
In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 26. Oktober 2023 erhielten die Mitglieder des Gremiums durch den damaligen Bauhofleiter der Gemeinde Adelmannsfelden, Herrn Bareis, einen genauen Einblick in den aktuellen Zustand der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofs. Aus der Mitte des Gremiums wurde der Antrag gestellt, dass der Bauhof eine Prioritätenliste hinsichtlich der Ersatz-/Neubeschaffung der Fahrzeuge und Geräte erstellen soll.
In Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung, Herrn Bareis, dem damals zukünftigen Bauhofleiter Herrn Trinkert sowie den Mitarbeitern des Bauhofs wurde die Prioritätenliste erstellt, in der Sitzung des 30. November 2023 vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen. Zwischenzeitlich wurde die Prioritätenliste mehrfach dem Bedarf angepasst und fortgeschrieben. In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 10. Februar 2026 wurde dieser Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach konstruktiver Beratung im Technischen Ausschuss unter Beteiligung des Bauhofleiters, Herrn Birnstiel, empfiehlt der Technische Ausschuss die „Ersatzbeschaffung eines Anbaubaggers für den derzeitigen Anbaubagger“, die „Neuanschaffung eines Anhängers mit Kippfunktion und Laubfanggitter oder -netz“ und die „Erneuerung: Ersatzbeschaffung für Unimog“ aus der Prioritätenliste zu streichen. Intension: Durch die diesjährige Anpassung der Prioritätenliste soll der im Jahr 2024 gekaufte Traktor mehr in den täglichen Arbeitsbetrieb -insbesondere auch im Winterdienst- eingebunden werden und den vorhandenen Unimog entlasten.
Der Gemeinderat beschloss, die Änderung der Prioritätenlisten zur Ersatz- bzw. Neubeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für den gemeindeeigenen Baubetriebshof. Die Verwaltung wurde mit der Markterkundung sowie der Einholung von Angeboten für die Beschaffung eines Tandem-Anhängers beauftragt.
Baugesuche
Der Gemeinderat beschloss, das Einvernehmen zu einem Bauvorhaben im Außenbereich sowie zu zwei Bauvorhaben im Innenbereich zu erteilen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Gemeinderat hatte im nichtöffentlichen Teil der vergangenen Sitzung den Beschluss über Ermäßigung für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle für das Trainingslager der deutschen Faustball-Nationalmannschaft beraten und diese beschlossen. Zudem hatte der Gemeinderat die Nachbesetzung einer Reinigungskraft im Gemeinschaftsgebäude Bauhof/Feuerwehrgerätehaus beschlossen.
Verkehrsschau vom 22. April 2026
Bürgermeister Hoke gab bekannt, dass das Ergebnis der Verkehrsschau vom 22. April 2026 vorliege. Nach der rechtlichen Einordnung einer Verkehrsschau gab Bürgermeister Hoke das Ergebnis der Verkehrsschau, welche im Sitzungssaal des Rathauses stattfand, bekannt.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in § 45 III fest, dass die Straßenverkehrsbehörden über das Aufstellen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entscheiden. Um ein einheitliches Erscheinungsbild und eine einheitliche Anordnungspraxis zu gewährleisten, sind in regelmäßigen Abständen durch die Straßenverkehrsbehörden Verkehrsschauen in der jeweiligen Gemeinde durchzuführen. Grundsätzlich erfolgt die Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer Einzelfallprüfung unter den Gesichtspunkten: Prüfung verkehrlicher, örtlicher und gegebenenfalls technischer Voraussetzungen. Ob ein Vor-Ort-Termin notwendig ist, wird von der Straßenverkehrsbehörde für den jeweiligen Einzelfall im Voraus überprüft. Sollte die Durchführung einer Verkehrsschau erforderlich sein, wird die Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit der Gemeinde eine Einladung mit einer von ihr festgelegten Tagesordnung erstellen und an die entsprechenden Teilnehmer versenden.
Die Leitung der Verkehrsschau obliegt immer der Straßenverkehrsbehörde.
Teilnehmer der Verkehrsschau sind die Straßenverkehrsbehörde, die Gemeinde, die zuständige Straßenmeisterei, der Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur und das Polizeipräsidium Aalen. Bei Bedarf werden von der Straßenverkehrsbehörde weitere Interessenvertreter zugelassen bzw. eingeladen. Die StVO sieht als Teilnehmer für die Verkehrsschau grundsätzlich keine Gemeinderäte vor. Vertreter der Gemeinde sind entweder der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter/Beamter der Verwaltung. Ebenso sind Antragsteller grundsätzlich nicht zugelassen. Der zugelassene Teilnehmerkreis wird von der Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
Sollte ein Gemeinderatsbeschluss im Rahmen der einzelnen Prüfungsschritte oder zur Antragstellung erforderlich sein, wird dieser gesondert von der Straßenverkehrsbehörde über die Gemeinde angefordert. Die Straßenverkehrsbehörde hatte darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrsbehörde
nicht an bereits im Voraus zur Verkehrsschau gefasste Gemeinderatsbeschlüsse gebunden ist. Ein Gemeinderatsbeschluss begründet damit rechtlich keine straßenverkehrsrechtliche Entscheidung. Nach erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach vorheriger Absprache und Anhörung der entsprechenden Träger der öffentlichen Belange über den jeweiligen Antrag. Dies stellt stets eine Einzelfallentscheidung dar.
Am 22. April 2026 fand in Adelmannsfelden eine Verkehrsschau mit 5 Tagesordnungspunkten statt.
Der Gemeinderat nahm das Ergebnis der Verkehrsschau zur Kenntnis.
Der ausführliche Bericht hierzu ist auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.
Ablehnung des Antrags auf Förderung des Neubaus eines Regenüberlaufbeckens sowie eines Pumpwerks beim Gewerbegebiet Edelstrut
Der Bürgermeister gab bekannt, dass mit Schreiben vom 6. Mai 2026 die Ablehnung des Antrags auf Zuwendung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft für den Neubau eines Regenüberlaufbeckens sowie eines Pumpwerks beim Gewerbegebiet Edelstrut bei der Gemeindeverwaltung eingegangen ist. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass im Herbst erneut ein Förderantrag gestellt werde, um auch weiterhin Gewerbetreibenden eine Zukunft in Adelmannsfelden bieten zu können.
Kläranlage Abtsgmünd – Oberflächensanierung des kleinen Belebungsbeckens
Der Bürgermeister informierte das Gremium darüber, dass in der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Abtsgmünd vom 23. April 2026 die Bauarbeiten für die Sanierung des kleinen Belebungsbeckens der Kläranlage Abtsgmünd vergeben wurden.
Grabarbeiten im Gemeindegrundstück im Kreuzungsbereich der Ulmenstraße
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde nach dem Grund für die Grabarbeiten in einem Gemeindegrundstück im Kreuzungsbereich der Ulmenstraße zur Kreisstraße gefragt. Hierbei handelte es sich um Tiefbauarbeiten der Telekom, welche eine Leitungsstörung beheben.
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